Mehr Spielraum

Stiftungsräte wollen ORF-Gesetz ändern

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Ein Brief an die Klubobleute soll noch diese Woche verschickt werden.

Die ORF-Stiftungsräte wollen mehr Spielraum vom Gesetzgeber, was die Wahlmodalitäten der ORF-Geschäftsführung betrifft. Ein entsprechendes Schreiben, das noch in dieser Woche an die Klubobleute der Parlamentsparteien ergehen soll, wurde am Mittwoch an die Mitglieder des ORF-Stiftungsrats verschickt. "Die anhaltende öffentliche und mediale Diskussion rund um den ORF erfordert aus Sicht des ORF-Stiftungsrats entschlossenes Handeln", heißt es in dem Brief-Entwurf, der zwischen der Stiftungsratsvorsitzenden Brigitte Kulovits-Rupp und ihrem Stellvetreter Franz Medwenitsch bereits akkordiert ist.

Handlungsspielraum
Kulovits-Rupp, die dem SPÖ-"Freundeskreis" im obersten ORF-Gremium angehört, sprach davon, dass man die Politik ersuche, "dem Stiftungsrat jenen Handlungsspielraum einzuräumen, den auch ein Aufsichtsrat in einem Wirtschaftsunternehmen, einer Aktiengesellschaft hat". Hintergrund der Bitte: Derzeit können vorgezogene Neuwahlen und eine damit einhergehende Verkürzung der Geschäftsführungsperiode nur über eine Änderung im ORF-Gesetz herbeigeführt werden. "Es geht darum, dem ORF mehrere Monate der öffentlichen und politischen Auseinandersetzung zu ersparen und dadurch auch weiteren Imageschaden hintanzuhalten", so Kulovits-Rupp, die das Schreiben nicht wörtlich zitieren wollte.

Gesetzliche Voraussetzungen
In dem Text treten Kulovits-Rupp und ÖVP-"Freundeskreis"-Leiter Medwenitsch dafür ein, "die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Neubestellung der Geschäftsführung durch den Stiftungsrat zu schaffen". Die Gremienvertreter ersuchen die Klubobleute, "zu überprüfen, ob dem Stiftungsrat per Gesetzesänderung der erforderliche Handlungsspielraum für eine vorgezogene Neubestellung des künftigen ORF-Direktoriums (Generaldirektor mit vier Direktoren sowie der Landesdirektoren) eingeräumt werden kann."

Unklar ist vorerst noch, ob dies in weiterer Folge auch eine Abkürzung der bis Ende 2011 dauernden Geschäftsführungsperiode bedeuten kann. Zuletzt kursierten Spekulationen, wonach der Stiftungsrat per Gesetz auch ermächtigt werden könnte, die Geschäftsführungsperiode mit Zweitdrittel-Beschluss abzukürzen.

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