Der Gesundheitsminister plant einen Kostenersatz für versicherungsfremde Leistungen. Zudem soll ein eigenes Entschuldungsgesetz kommen.
Gesundheitsminister Alois Stöger (S) will den defizitären Krankenkassen noch im Laufe des heurigen Jahres unter die Arme greifen. Als Sofortmaßnahme will er ihnen einen Kostenersatz für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen für Pensionisten, junge Mütter und Arbeitslose zukommen lassen. Ab nächstem Jahr soll dann ein eigenes "Entschuldungsgesetz" wirksam werden. Mit der Ärztekammer will Stöger über eine Ermöglichung von Teilkündigungen von Gesamtverträgen verhandeln. Diese Pläne will der Gesundheitsminister bei der Regierungsklausur in Sillian am Montag präsentieren.
Bezüglich der sogenannten versicherungsfremden Leistungen schlägt Stöger vor, dass das Wochengeld für junge Mütter künftig aus dem FLAF kommen soll. Für 2009 würde das den Gebietskrankenkassen rund 107 Millionen Euro bringen. Das Krankengeld für die Arbeitslosen sollte den Kassen ersetzt werden, was ihnen heuer rund 45 Mio. Euro brächte. Der sogenannte Hebesatz des Bundes für die Pensionisten, der den Dienstgeberbeiträgen der Arbeitgeber zur Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter entspricht, sollte von 180 auf 200 angehoben werden. Das würde für die GKK insgesamt Mehreinnahmen von jährlich 225,9 Mio. Euro bedeuten. Weiters vorgesehen ist eine Stundung oder ein Verzicht der Zahlungsverpflichtungen für Zinsaufwendungen, womit sich alle KV-Träger insgesamt heuer 33 Mio. Euro ersparen könnten.
Budgetbegleitgesetz
All diese Maßnahmen will der
Gesundheitsminister im Zuge des Budgetbegleitgesetzes umsetzen. Wirksam
sollten sie rückwirkend mit 1. Jänner 2009 werden. Nach der Halbierung der
Mehrwertsteuer auf Medikamente bekommen die Kassen nun um 97 Mio. Euro mehr
als Pauschalrefundierung als sie tatsächlich für die Mehrwertsteuer
ausgeben. Stöger will den gesamten Betrag auf die GKK mit negativem
Reinvermögen aufteilen. Diese Maßnahme könnte ebenso wie die Auflösung des
Katastrophenfonds mit 1. Oktober 2009 wirksam werden. Zudem will Stöger in
die Verhandlungen auch eine Abgeltung der Verluste für die GKK einbringen,
die sich durch die Übertragung der Vertragsbediensteten in die
Beamtenversicherung erlitten haben.
Mit 1. Jänner 2010 strebt Stöger ein eigenes Entschuldungsgesetz an. Damit sollten den Kassen 450 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge des Budgets 2011 könnten dann weitere Vereinbarungen zum Abbau des negativen Reinvermögens getroffen werden.
1,2 Milliarden Euro Schulden
Mit Jahresende 2008 betrug der
Schuldenstand aller Gebietskrankenkassen 1,2 Milliarden Euro. Für heuer gibt
es einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 100 Mio. Euro und für nächstes
Jahr von weiteren 200 Mio. Euro. Dieser prognostizierte
Konsolidierungsbedarf von insgesamt 1,5 Mrd. Euro basiert jedoch noch auf
den positiven Wirtschaftsprognosen vom November 2008. Da mit einer
deutlichen Rücknahme der Prognosen bei der Beitragsentwicklung zu rechnen
ist, droht ein noch größerer Konsolidierungsbedarf.
Das Vertragspartnerrecht soll nach den Plänen des Regierungsprogramms modernisiert werden. Gemeinsam mit der Ärztekammer strebt Stöger einen Gesamtvertrag nach Vertragsarztgruppen sowie Spartenverträge nach Fachgruppen und eine gesetzliche Ermöglichung einer Teilkündigung der Gesamtverträge an. Dazu heißt es aber in dem Papier, dass dies ein "mögliches, aber schwieriges Verhandlungsziel" sei. Gleiches gilt auch für den Plan, eine zwingende Gesamtausgabenbegrenzung als Teil des Gesamtvertrages oder der Einzelverträge zu erreichen. Außerdem will der Minister Zielvereinbarungen mit den verschreibenden Ärzten erreichen.
Noch heuer will Stöger für Versicherte, Leistungserbringer und Kassen eine "Ökonomiegebot" im Gesetz verankern. Ebenfalls noch heuer soll im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen bei der e-card die Verpflichtung der Ärzte klargestellt werden, die Identität der Patienten zu prüfen. Im Zuge der geplanten Elektronischen Gesundheitsakte soll auch die elektronische Verschreibung kommen, wodurch auch Mehrfachverschreibungen der Vergangenheit angehören sollen.