Der Gesundheitsminister begrenzt den Anteil der "gefährlichen" Transfette in der Nahrung.
Der strenge Grenzwert für Transfette in Lebensmittel in Österreich ist am Donnerstag amtlich gemacht worden. SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger hat die dementsprechende Verordnung unterschrieben. Das Papier gilt ab Kundmachung. Die neuen Vorschriften treten am 1. September oder am 1. Oktober in Kraft. Das hängt davon ab, wie schnell die Verordnung öffentlich gemacht wird.
Nicht mehr als 2 bis 4 Prozent
Die "Österreichische
Trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein Inverkehrbringen von Fetten
und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als
zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren (TFS) im Gesamtfett verboten ist.
Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20
Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein.
Österreich ist somit das zweite EU-Land mit solch einer Begrenzung.
Europäischer Vorreiter war bis dato Dänemark. Seit 2008 hat zudem auch die
Schweiz ein Transfettgesetz.
"Gefährliche Fette"
"Künstliche Transfettsäuren
sind gefährliche Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige
Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", so Stöger. Aus
Sicht des Ministers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln
"eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die
Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der
Transfette getan, das sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen.