Nach Dioxin-Skandal
Stöger will Gütesiegelgesetz überarbeiten
18.12.2008
Nach dem Dioxin-Skandal soll das Gütesigelgesetz verbessert werden, eine klare Herkunftsbezeichnung steht im Mittelpunkt.
Nach dem Dioxin-Skandal durch belastetes Schweinefleisch aus Irland hat Gesundheitsminister Alois Stöger (S) am Donnerstag eine Arbeitsgruppe zu Verbesserung des österreichischen Gütesiegelgesetztes ins Leben gerufen. Ziel sei eine klarere Kennzeichnung um die Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Schweinefleisch zu verbessern. Ein Schreiben zur Einberufung einer interministeriellen Arbeitsgruppe wurde an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S), Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (V) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) verschickt.
Leicht verständliche Herkunftsbezeichnung
Die
Gütesiegelverordnung laufe mit Ende 2008 aus, der Bereich sei dann nicht
mehr ausreichend geregelt. Auf nationaler Ebene müssten laut Stöger daher
dringend neue Regelungen für die Information über Qualität und Herkunft
geschaffen werden. Bis Ende März will das Gesundheitsministerium mögliche
Lösungsansätze erarbeiten. Eine leicht verständliche
Herkunftskennzeichnungen von Produkten und Rohstoffen sei auch im
Regierungsprogramm vereinbart. Das künftige "Gütesiegelgesetz" sieht demnach
die Kontrolle von einer einzigen unabhängigen Stelle vor.
Das Fleisch aus Irland, das möglicherweise mit Dioxin belastet ist und von dem rund 180 Tonnen nach Österreich geliefert wurden, habe die Notwendigkeit von Verbesserungen klar gemacht. Eine genaue Kennzeichnung über die Haltung, die Schlachtung sowie die Zerlegung würde zielgerichtete und rasche Rückrufaktionen ermöglichen, betonte Stöger. Die ursprünglich falsche deutsche Meldung im Zusammenhang mit der Verbringung von irischem Schweinefleisch nach Österreich unterstreiche den Handlungsbedarf.
Im Zuge der europäischen Diskussion fordert der Gesundheitsminister eine lückenlose Kennzeichnung bei allen Fleischarten. Auch die Wirtschaft würde von von solch einer Maßnahme profitieren, da mit Sicherheit feststehe, welche Waren nicht betroffen seien. Eine harmonisierte EU-Vorschrift zur Herkunftskennzeichnung werde von der EU-Kommission bzw. auch anderen Mitgliedsländern nicht prioritär gesehen, kritisierte Stöger.