Mit hohen Pensionen im öffentlichen Dienst soll jetzt sehr rasch Schluss sein.
Nach den Lehrerverhandlungen geht es heute an den zweiten wirklich dicken Brocken: Um die schlechten Image-Werte wieder zu verbessern, haben sich die Koalitionschefs Werner Faymann (SPÖ) und Michael Spindelegger (ÖVP) darauf verständigt, Luxusrenten zu limitieren.
Verfassungsgesetz ist
unbedingt notwendig
Heute Abend werden die Details ausgearbeitet, schon am Dienstag soll der Ministerrat einen Grundsatzbeschluss fassen. Dabei geht es laut ÖSTERREICH-Recherchen um einen Doppelschlag, wie VP Staatssekretär Lopatka andeutete:
- Obergrenze: Zum einen sollen Pensionen aus öffentlichen Kassen tatsächlich gedeckelt werden – im Gespräch ist eine Obergrenze, wie sie derzeit bei den Politikern üblich ist, die mehr als zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen haben: Diese liegt zwischen 12.000 und 16.000 Euro. Damit wären Super-Pensionen wie bei den früheren Nationalbankchefs Adolf Wala (knapp 32.000 Euro im Monat) und Heinz Kienzl (30.000 Euro) nicht mehr möglich.
- Sicherungsbeitrag: Zum anderen soll der Sicherungsbeitrag (von 3,3 %) stark angehoben werden – und zwar für alle Pensionsanteile über der ASVG-Höchstpension (von 3.200 Euro). Dies würde aber bedeuten, dass viele Beamte und auch Alt-Politiker satt zu Kasse gebeten werden.
Um in bestehende Renten hineinzuschneiden, ist unbedingt ein Verfassungsgesetz nötig. Entweder FPÖ oder Grüne müssen dazu Ja sagen. Grünen-Vize Werner Kogler will zustimmen, wenn nicht nur Nationalbanker, sondern alle öffentlichen Pensionen betroffen wären – also auch die von Politikern.
Grüner W. Kogler: "Halt auch bei Politikern und E-Wirtschaft"
ÖSTERREICH: Verschaffen Sie der Regierung die Zweidrittelmehrheit, um hohe Pensionen zu begrenzen?
Werner Kogler: Wir sind gesprächsbereit. Klar muss sein: Überall, wo die öffentliche Hand mehr als 50 % hat, ist Handlungsbedarf. Also nicht nur bei der Notenbank, sondern auch bei der E-Wirtschaft, dem ORF – und nicht zu vergessen: bei den Altpolitikern.
ÖSTERREICH: Obergrenze oder höhere Beiträge?
Kogler: Beides: Ab ASVG-Höchstpension (3.258,70 €) ein Sicherungsbeitrag von bis zu 15 %. Höhere Pension als rund 15.000 € soll es künftig generell nicht mehr geben.
G. Schröder