Die Koalition will hohen Pensionen im öffentlichen Bereich einen Riegel vorschieben.
Die Regierung hat am Dienstag ihre Pläne zur Kürzung von hohen Sonderpensionen vorgelegt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kündigte an, bis zur spätestens Ende Jänner geplanten Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfes auch die Opposition einbinden zu wollen. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) verspricht sich von der Reform die Korrektur einer "Schieflage" im Pensionssystem.
Betroffen sein sollen die Bezieher von Sonderpensionen im Bundesbereich, also u.a. bei Kammern, Nationalbank, ORF und Sozialversicherung.
Ansetzen will die Regierung mit ihrer Reform bei den (von Beamten schon jetzt bezahlten) "Pensionssicherungsbeiträgen". Diese sollen künftig zwischen fünf und 25 Prozent liegen, wobei sich der konkrete Abschlag nach der Höhe der Pension richten soll: Zwischen 4.500 und 6.700 Euro sollen fünf Prozent fällig werden, bis ca 9.000 Euro dann 10 Prozent, darüber 20 Prozent und ab rund 14.000 Euro 25 Prozent.
Faymann und Spindelegger verteidigten diese Kürzungspläne nach der Regierungssitzung. "Es ist keine neue Idee, einen Sicherungsbeitrag festzulegen, sondern es ist eine Frage der Fairness", sagte Faymann. Ähnlich Spindelegger: "Es ist gerechtfertigt, dass diejenigen, die besonders hohe Pensionen haben, einen Beitrag leisten."
Pensionsexperte Wolfgang Mazal: "Eingriff in Pensionen möglich"
ÖSTERREICH: Ist ein Eingriff per Verfassungsgesetz in hohe Pensionen möglich?
Wolfgang Mazal: Ja, wenn der Eingriff gut begründet ist und vor allem, wenn er verhältnismäßig ist.
ÖSTERREICH: Eine Regelung, wonach bei einer 30.000- €-Pension ein Drittel wegfällt, wäre problematisch?
Mazal: Ja, das würde ich schon als zu heftigen Eingriff ansehen.
(gü)