Im oe24.TV-Interview

Strache: 'Kein Ausgang mehr für Asylwerber ab 20 Uhr'

13.12.2018

Vizekanzler bei "Fellner! LIVE": "Das nennt sich dann Hausordnung und nicht Ausgangsverbot".

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© TZOe MFellner
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FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache teilt die Forderung von FP-Klubchef Johann Gudenus nach der Prüfung eines Ausgangsverbots für Asylwerber. "Das nennt sich dann Hausordnung und nicht Ausgangsverbot. Aber ja, es wäre vernünftig, in einer Hausordnung klar und deutlich festzulegen, dass es den Herrschaften ab 20 Uhr nicht mehr möglich sein soll, da einfach ein und aus zu gehen", sagte er zu "oe24.tv".

"Wir wissen, dass einige Gruppen, etwa Afghanen, mit viel Gewalt agieren. Messerstechereien und Gewalt gegen Frauen haben zugenommen - da hat man eine Verantwortung", sagte der Beamtenminister laut einer Vorab-Meldung in dem Interview, das am Donnerstagabend ausgestrahlt werden sollte. Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) habe "nicht zu Unrecht gesagt, dass das nicht nur brave Kinder sind, sondern Jugendliche die auffällig geworden sind und wo da und dort auch Straftaten zu befürchten sind".

Unter staatlicher Aufsicht bis Verfahren abgeschlossen

Auf den Hinweis, dass zur Durchsetzung dieser Forderung alle Asylwerber in Heime des Bundes kommen müssten, sagte Strache: "Das ist ja das Ziel und wird gerade vorbereitet. Wer in einem Asylverfahren ist, soll in Bundesbetreuung kommen, wo die staatliche Verantwortung auch sichergestellt wird. Solange ein Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollen sie unter staatlicher Aufsicht stehen - nicht mit Ausgangssperre, aber mit Hausordnung."

Scharfe Kritik an den Aussagen von Gudenus übten zuvor die NEOS. "Derartige menschenverachtende Vorschläge ist man ja von der FPÖ schon seit den ersten Wochen in der Regierung durch Vizekanzler Strache bis hin zu Landesrat Waldhäusl gewohnt. Menschen ohne rechtliche Grundlage die Freiheit zu entziehen, ist eine massive Menschenrechtsverletzung", sagte NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper. Die Vorschläge der FPÖ seien "rechtsstaatliche Kurzschlüsse, mit denen diese fremdenfeindliche Partei eine Gruppe von Menschen, die primär nur ihren rechtlichen Status gemein haben, kollektiv als potenzielle Gewalttäter diskreditiert".
 

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