Zwei Instanzen haben den FPÖ-Chef bereits abblitzen lassen.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bringt die ORF-Serie "Vorstadtweiber" vor den Verwaltungsgerichtshof, weil er sich in einer Folge falsch als homosexuell dargestellt sieht. Sowohl die Medienbehörde als auch das Bundesverwaltungsgericht haben ihn bereits abgewiesen, da die Serie nichts dergleichen behauptet habe. Nun versucht der FPÖ-Chef sein Glück vor dem Verwaltungsgerichtshof.
"Die sind doch alle schwul"
Durch folgende Aussage sieht sich Strache falsch durch die Serie dargestellt. "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu."
Doch gleich im Verlauf des Dialogs wird diese Behauptung wieder verneint: "Der Strache?" Antwort: "Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da." - "Da kommen einige infrage." Sowohl die Medienbehörde als auch das Bundesverwaltungsgericht beurteilten den gesamten Ausschnitt und kamen zu der Ansicht, dass Strache hier nicht Unrecht getan worden sei.
Dialog gelöscht
Schon vor der Ausstrahlung der Folge vom 9. Februar 2015 wurde der Dialog vom ORF entfernt. Doch in den Untertiteln blieb die Stelle weiterhin erhalten, auch in der ORF-TVthek konnte man sie abrufen. Die Beschwerde des FPÖ-Chefs bezieht sich darauf.
Strache sieht durch die erste Aussage seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Obwohl es rechtlich nichts zur Sache tue, betonte er in der Beschwerde laut der Medienbehörde Komm-Austria, dass er im Übrigen nicht homosexuell sei.