Skin-Affäre

Junge Richterin leitet Verfahren gegen ORF

05.05.2010

Knalleffekt im NS-Verfahren gegen den ORF und zwei Skinheads: Die brisante Causa wird zum allerersten Fall einer blutjungen Richterin.

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Sie ist knapp 30 Jahre alt – und sitzt erst seit einer Woche im Zimmer 153 des Wiener Neustädter Gerichts. Katharina E. (voller Name der Redaktion bekannt) wird von Gerichtssprecher Hans Barwitzius abgeschirmt wie ein Staatsoberhaupt nach einer Terrordrohung.

Denn die blutjunge Richterin Katharina E. hat den derzeit brisantesten Fall des Wiener Neustädter Straflandesgerichts übernommen – die Ermittlungen nach der Anzeige von FP-Chef Heinz-Christian Strache gegen ORF-Redakteur Ed Moschitz und zwei junge Skinheads, die Strache mit „Sieg Heil“-Rufen provoziert haben sollen.

Richterin ist erst seit einer Woche in Amt und Würden
Weil der Staatsanwaltschaft der glamouröse Fall gar zu heikel war, warf sie die brennheiße Kartoffel jetzt dem Gericht zu. Wo Katharina E. per Geschäftsordnung zuständig ist. Und die Jungrichterin für Medien-, Sittlichkeits- und Jugendverfahren erhielt mit dieser Polit-Causa ihren allerersten Fall.

„Ich kann und darf mich zur Causa überhaupt nicht äußern. Bitte, bitte wenden Sie sich an den Gerichtssprecher“, sagt sie leicht verzweifelt, als sie von ÖSTERREICH angerufen wird. Es ist schließlich mehr als heikel, darauf zu antworten, ob sie auch so weit gehen würde, Beugehaft über die ORF-Bosse von Alexander Wrabetz über Elmar Oberhauser bis zu Magazinchef Johannes Fischer zu verhängen.

Denn die hatten sich geweigert, bei einer Razzia des Verfassungsschutzes das Videoband herauszugeben, obwohl darauf – entgegen Straches Aussage – keine Spur von „Sieg Heil“-Rufen zu finden war.

Statt der Richterin antwortet Sprecher Barwitzius: „Es wird für niemand Extrawürste geben. Alle, von Strache bis zu den ORF-Mitarbeitern, können zum Verhör vorgeladen werden. Und dann werden natürlich auch entsprechende Maßnahmen durchgesetzt.“ Die allerletzte Entscheidung über eine Anklage liegt dann aber wieder bei der Staatsanwaltschaft.

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