EU-Vertragsstopp
Strache und Martin für Volksabstimmung
30.06.2009
Anlass ist das Urteil der deutschen Verfassungsrichter zum EU-Reformvertrag. Die FPÖ droht andernfalls mit einer Verfassungsklage.
Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag wertet FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als "klaren Beweis für die Richtigkeit der freiheitlichen Position". Er fordert nun eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag, da es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung handeln würde. Andernfalls werde die FPÖ mit Kundmachung des Lissabonner Vertrages im Österreichischen Bundesgesetzblatt eine Klage beim VfGH einbringen, so Strache.
Der Vertrag sei ein "weiterer Schritt in Richtung Bundesstaat" und bedeute auch den Wegfall der Neutralität, meint Strache. Die Verfassungsklage sei bereits vorbereitet, kann aber noch nicht eingebracht werden. Derlei Klagen können nur gegen In Kraft befindliche Gesetze eingebracht werden, was beim EU-Reformvertrag noch nicht der Fall ist.
Martin nimmt Politik in die Pflicht
"Wenn nun die
politischen Kräfte der Mitte nicht handeln, spielen sie Rechtsaußen in die
Hände", hat der unabhängige EU-Mandatar Hans-Peter Martin das
Urteil der deutschen Verfassungsrichter kommentiert. Er fordert eine
Nachbesserung zum Lissabon-Vertrag auch in Österreich. Entsprechende
Mitentscheidungsrechte des Nationalrats müssten gesetzlich verankert werden
und auch eine Volksabstimmung ist für Martin nicht vom Tisch.
Volksabstimmung
"Das Urteil aus Karlsruhe ist eine
schallende Ohrfeige für alle, die im April 2008 den EU-Reformvertrag in
Österreich einfach durchgewunken haben - also Österreichs Regierung unter
Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer (S) und fast alle Abgeordneten im Nationalrat",
so Martin. "Was den Lissabon-Vertrag betrifft, teile ich voll die
Meinung der Karlsruher Verfassungsrichter. Karlsruhe hat klar festgelegt,
dass in Deutschland Bundesrat und Bundestag keine Mitbestimmung haben und es
zur schleichenden Entmachtung als Nationalstaat kommt. Für Österreich heißt
das, dass eine Volksabstimmung notwendig wird", sagte Martin.
Güne zufrieden
Die Grünen sehen das Scheitern der
Verfassungsklage in Deutschland als ein positives Signal für das irische
Referendum. "Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat heute klar
gemacht, dass der Lissabon-Vertrag dem deutschen Grundgesetz nicht
widerspricht", erklärte die Europasprecherin der Grünen, Ulrike
Lunacek. "Damit ist trotz der Ablehnung des deutschen Begleitgesetzes
eine weitere Hürde auf dem Weg zum Inkrafttreten des Reformvertrages
genommen. Somit ist es ein guter Tag für mehr Demokratie in der EU",
so Lunacek.