Sexualstrafrecht
Strache will Strafen für Sextäter verschärfen
06.05.2008
Der FPÖ-Parteichef will bei Sexualverbrechen die Strafrahmen erheblich erhöhen und Tilgungs- und Verjährungsfristen abschaffen.
Härtere Maßnahmen gegen Sexualverbrecher will die FPÖ. So sollen nicht nur die Strafrahmen erheblich erhöht, sondern auch Tilgungs- und Verjährungsfristen für Sexualverbrechen abgeschafft werden. Das forderte Parteichef Heinz-Christian Strache am Dienstag. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket - insgesamt handelt es sich dabei voraussichtlich um sechs Anträge - wird die FPÖ am Mittwoch im Nationalrat einbringen.
"Sextäter nicht therapierbar"
Strache sprach sich
erneut dafür aus, tatsächliche lebenslängliche Strafen einzuführen. Denn:
Die Sinnhaftigkeit von Therapien für Sexualverbrecher ist für den
Parteiobmann zweifelhaft. Stattdessen müsste die Gesellschaft vor "solchen
Bestien" geschützt werden, indem diese bis zu ihrem "natürlichen Tod" ins
Gefängnis gesperrt werden.
"Lebenslänglich bringt Sicherheit"
Über Aussagen
von Experten, wonach höhere Strafen wenig bringen würden, zeigte sich der
Freiheitliche verwundert. Wer lebenslänglich hinter Gittern sitzt, der werde
auch von weiteren Verbrechen abgehalten, so seine Argumentation. Für Fälle,
die nicht mit lebenslanger Haft bedroht würden, müsse die chemische
Kastration eingeführt werden, so der Parteichef.
"Tilgung und Verjährung abschaffen"
Tilgungsfristen
möchte Strache bei Sexualstraftaten streichen. Damit wären Adoptionen wie
bei Josef Fritzl nicht mehr möglich. Auch soll die Tilgung anderer
Verurteilungen bei Sexualverbrechern ausgeschlossen werden. Verjährungen
möchte die FPÖ bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder
die sexuelle Integrität sowie Selbstbestimmung - insbesondere gegenüber
Minderjährige - abschaffen.
Strenge Strafen für Freiheitsentzug
Konkrete Vorstellungen
präsentierte Strache auch bezüglich der Anhebung des Strafausmaßes: So
sollen Täter, die ihren Opfern über einem Monat die Freiheit entzogen haben
- wie im Inzestfall in Amstetten - eine Strafe von drei bis zu zwanzig
Jahren erhalten. Keinesfalls dürfe die Dauer der Haft kürzer sein, als die
des Freiheitsentzuges des Opfers selbst. Bei besonders qualvollen Umständen,
soll die Dauer der Haft doppelt so lang sein, wie die der
Freiheitsentziehung.
6 Anträge ins Parlament
Einbringen wird die FPÖ in der
Plenarsitzung am Mittwoch drei Initiativanträge: einen zur Abschaffung der
Tilgungsfrist, einen zur Einführung der tatsächlichen lebenslangen Haft und
einen zur Straferhöhung. Weiters werden zwei Entschließungsanträge vorgelegt
werden: zum einen wird unter anderem die Abschaffung der Verjährungsfristen
gefordert, der Zweite beinhaltet die Forderung nach einem Auskunftsrecht für
Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter. Ein sechster Antrag ist noch in
Planung.
Nicht unterstützen wird Strache wohl den BZÖ-Misstrauensantrag gegen Justizministerin Maria Berger. Mit einem solchen "herumzuwedeln" bezeichnete Strache als "unpassend".