Falsch ausgesagt

Strafantrag gegen Westenthaler

15.08.2007

Die Staatsanwaltschaft Wien will BZÖ-Chef Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht bringen. Drei Jahre Freiheitsstrafe drohen.

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© APA, Pfarrhofer
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Das berichtet "News" in seiner neuen Ausgabe. Seitens der Justiz wurde dies am Mittwoch nicht bestätigt. Justizministeriums-Sprecher Thomas Geiblinger erklärte gegenüber der APA nur, dass das Ministerium am Dienstag den Vorhabensbericht genehmigt habe.

Staatsanwalt schweigt
Es sei nicht die Art der Justiz, Betroffene über die Medien zu informieren, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, gegenüber der APA. Erst wenn Westenthaler benachrichtigt ist, wird die Staatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht veröffentlichen.

Westenthaler selbst hatte vor einer Woche einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Anklage und seiner Rücktrittsdrohung dementiert - und gemeint, bei dem Vorhabensbericht handle es sich nur darum, dass "Ermittlungen aufgenommen werden sollen".

Prügel-Affäre
In der Sache geht es um das Verfahren, in dem Westenthalers ehemaliger Leibwächter im März wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt wurde - weil er am Wahlabend den Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger verprügelt hatte. Westenthaler selbst wollte von der Attacke nichts mitbekommen haben und sagte vor Gericht aus, dass er einen "sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht" habe. Staatsanwalt Karl Schober kündigte daraufhin ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage an: "Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören", sagte der Staatsanwalt.

Als Höchststrafe für eine "falsche Beweisaussage vor Gericht" sieht der Par. 288 Strafgesetzbuch drei Jahre Freiheitsstrafe vor.

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