Nazi-Video
Strafanzeige gegen vier Grundwehrdiener
03.09.2007
Im Fall der in der Salzburger Schwarzenberger-Kaserne aufgetauchten "Nazi-Videos" gibt es nun erste Konsequenzen.
Die vier einvernommenen Verdächtigen werden vorerst vom Dienst beim Bundesheer enthoben, außerdem werden Disziplinarverfahren eingeleitet. Darüber hinaus erfolgen durch das Bundesheer Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, gab das Verteidigungsministerium am Donnerstag via Aussendung bekannt.
"Es darf keinerlei Nachsicht geben!"
Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) betonte, dass es "keinerlei Nachsicht bei Sympathiebekundungen für das NS-System geben darf. Hier kann es keine Kompromisse geben". Der Verteidigungsminister will die Vorfälle auch nächste Woche bei einer österreichweiten Kommandantenbesprechung des Bundesheeres zur Sprache bringen.
Hier lesen Sie, was im Video zu sehen ist.
Vom Dienst herausgenommen
Zwei der Rekruten haben vermutlich das Video erstellt, ein dritter - der bei der Erstellung nicht beteiligt war - dieses dann auf die Plattform "YouTube" gestellt, so Wallner. Die beiden Ersteller des Videos werden auch vom Grundwehrdienst herausgenommen. Das bedeutet, dass sie für die Resttage ihrer Dienstverpflichtung zu einem späteren Zeitpunkt einberufen werden. Neben der Strafanzeige wird gegen die Verdächtigen auch disziplinär vorgegangen.
Hakenkreuz-Tätowierung?
Gegenüber dem ORF behauptete ein anonymer Grundwehrdiener, dass einer der Verdächtigen Verbindungen zur rechtsextremen Szene habe und auch eine Hakenkreuz-Tätowierung am Körper trage. "Wir gehen diesem Hinweis selbstverständlich nach, bisher war unseren Ermittlern aber davon nichts bekannt", sagte Wallner. Richtig sei aber, dass einer viele Tätowierungen habe. Zu möglichen Verbindungen zur rechten Szene wollte sich Wallner nicht äußern, weil es sich um ein offenes Verfahren handle.
Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger ist mittlerweile eingeschaltet. Seinen Angaben zufolge kommt das Zeigen eines Hitlergrußes und das "Heil Hitler"-Rufen objektiv dem Tatbestand einer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes gleich. Aber: "Über den Vorfall habe ich bisher nur aus den Medien gehört", so Fürlinger.
Motiv abklären
Ob die Wehrdienstpflichtigen mit einer Anklage rechnen müssen, hänge auch davon ab, was sie mit dem Video bezwecken wollten. Die Aufnahmen der Öffentlichkeit zu unterbreiten, verstärke allerdings den Effekt, meinte Fürlinger. Auch die subjektive, innere Tatseite müsse beleuchtet werden. Wollten die Soldaten andere von ihrer Gesinnung überzeugen, oder sei es nur eine "Suffpartie" gewesen? Viele würden das "Heil Hitler"-Rufen und das Singen von rechtsextremen Liedern aus Provokation machen, zum Beispiel um die Polizei zu ärgern.
Ausschlaggebend sei auch, ob die Männer bisher in der rechtsextremen Szene in Erscheinung getreten sind und ob bei Hausdurchsuchungen verdächtige Gegenstände gefunden werden. Wenn die Person sonst unauffällig war, kann das Verfahren auch eingestellt werden.
Bis zu 10 Jahre Haft
Bei einem Urteil wegen Wiederbetätigung drohen den Beteiligten ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Daneben müssen die jungen Männer auch mit militärischen Disziplinarverfahren rechnen, der Strafrahmen reicht dabei von einem Verweis bis hin zu einer Geldbuße.
Das Video hatte übrigens ein kurzes Leben auf YouTube. Am Dienstagvormittag war es bereits wieder entfernt worden.
Peinliche Bundesheer-Videos
Bereits im Dezember 2006 waren auf YouTube peinliche Videos österreichischer Soldaten aufgetaucht. Betrunken zogen einige Rekruten grölend durch den französischen Wallfahrtsortes Lourdes. Nazi-Parolen waren damals auf den Aufnahmen aber nicht zu sehen.