Forderung
Strafe bei Unterbezahlung
15.07.2010
Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping betrifft auch heimische Unternehmen.
Das Sozialministerium hat ein "Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping" vorgeschlagen, wonach Firmen eine Verwaltungsstrafe zahlen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter unter dem Kollektivvertrag bezahlen. Offizieller Anlass ist die Öffnung der Grenzen für osteuropäische Arbeiter ab 1. Mai 2011. Das Gesetz trifft aber heimische Firmen genauso wie ausländische.
Kritik der Wirtschaftskammer
Das Gesetz ist am Mittwoch in
Begutachtung gegangen und soll noch im Herbst durch den Ministerrat, damit
es am 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann. Da es ohne Akkordierung mit den
Wirtschaftsvertretern in Umlauf ging, ist Streit programmiert. Die
Wirtschaftskammer ist sauer: "Die große Masse der Arbeitgeber ist mit
zusätzlichen Kontrollen sowie neuen Prüfungen und
Verwaltungsstraftatbeständen bedroht, um wenige Einzelfälle zu erwischen",
kritisierte Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser.
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Ausländische Firmen müssen laut Gesetz ihre Mitarbeiter
nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlen, wenn sie in Österreich ein
Projekt abwickeln. Ein zu gering bezahlter Arbeiter müsste aber selber den
entgangenen Lohn einklagen - was in der Realität praktisch nie geschieht. In
Zukunft soll laut Gesetzesvorschlag die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB
Unternehmen kontrollieren und beim WGKK-Dienstleistungszentrum den Lohn
nachrechnen lassen. Bei Bezahlung unter dem niedrigsten KV-Mindestlohn soll
es eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde geben. Die
Verwaltungsstrafe soll 5.000 bis 50.000, bei Wiederholung bis zu 100.000
Euro betragen. Ob die KIAB dafür genug Mitarbeiter hat sei noch offen, heißt
es im Sozialministerium.
240 Mio Euro Schaden
Die zu geringe Entlohnung von Arbeitnehmern
durch ausländische Unternehmen dürfte in Österreich einen
volkswirtschaftlichen Schaden - etwa durch entgangene Sozialleistungen oder
gestiegene Arbeitslosigkeit - von 240 Mio. Euro im Jahr verursachen. Aber
auch heimische Unternehmen zahlen unter KV, oder missbrauchen
Schein-Selbstständigkeit und verursachen dadurch noch einmal gut 200 Mio.
Euro Schaden, schätzt das Sozialministerium. Und für heimische Firmen werden
die gleichen Regeln gelten.
"Mit dem Gesetz fördern wir den fairen Wettbewerb zu österreichischen Bedingungen" interpretiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) seinen eigenen Vorschlag. Er habe damit "Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes ausgearbeitet". Der österreichische Arbeitsmarkt solle nicht abgeschottet, sondern vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
Maßnahmen gegen Lohndumping
Auch die Wirtschaftsvertreter
bekennen sich zu Maßnahmen gegen Lohndumping. Allerdings sieht
IV-Generalsekretär Markus Beyrer in dem Gesetzesentwurf eine "unnötige
Bürokratie für alle Unternehmen". WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria
Hochhauser findet, das Gesetz ist "überzogen und schießt deutlich über das
Ziel hinaus". Große offene Forderung der beiden Institutionen: Strafen
sollten auch im Ausland durchgesetzt werden können. Dafür bezweifelt die
Wirtschaft, dass nach der Grenzöffnung für Arbeitnehmer aus den neuen
EU-Mitgliedsländern ein Ansturm auf den heimischen Arbeitsmarkt zu erwarten
sei.