440 Euro bei Verstoß
Strafe für Kinder ohne Lehrstelle
17.12.2013
440 Euro bei Verstoß gegen Ausbildungspflicht.
Rund 10.000 Jugendliche gehen nach der Pflichtschule keiner weiterführenden Ausbildung nach. Das sind zehn Prozent jedes Jahrgangs. Der Koalitionspakt zwischen SPÖ und ÖVP verschärft jetzt die Ausbildungsverpflichtung für Jugendliche, bestätigt SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Schon bisher war es theoretisch so, dass nicht schulpflichtige Jugendliche unter 18 Jahren eine Ausbildung machen mussten. Neu ist, dass künftig die Eltern bestraft werden, wenn ihre Kinder dagegen verstoßen. Ähnlich wie beim Schuleschwänzen, drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von 440 Euro. Die Regelung soll ab dem Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.
Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz kommt
Gleichzeitig gibt es für die Jugendlichen jetzt einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz. Hundstorfer sagte am Dienstag im Parlament: „Sowohl für die Jungen als auch die Älteren in diesem Land muss es auch weiterhin ein hohes Maß an sozialer Sicherheit geben.“ Jene Jugendlichen, die keine Lehrstelle bekommen, werden in „überbetrieblichen Lehrbetrieben“ oder „Teillehren“ untergebracht.
(knd)