Gesetzes-Reform
Strafen für Körperverletzung verdoppelt
10.01.2015
Brandstetter nennt Details der StPO-Reform - neuer Straftatbestand Zwangsheirat.
Justizminister Wolfgang Brandstetter will die Strafandrohung für Körperverletzung mit der anstehenden Reform des Strafgesetzbuches verdoppeln. Das kündigt der Minister in der Sonntags-Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH an. "Aus meiner Sicht hat es hier immer eine Schieflage gegeben und das wollen wir ändern", so der Justizminister. "Wir wollen die Strafen verdoppeln." Bei absichtlicher schwerer Körperverletzung würde das eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren bedeuten. Gibt es Todesfolge, greift eine Mindeststrafe von zehn und eine Höchststrafe von bis zu 20 Jahren. "Das ist wirklich eine massive Erhöhung", erklärt Brandstetter im Interview.
Zudem bringt die Strafrechtsreform, laut Brandstetter, auch einen völlig neuen Tatbestand: Den der Zwangsverheiratung - im Inland sowie im Ausland. Bis dato fiel dieses Delikt unter den Straftatbestand der schweren Nötigung. Nun kann eine Zwangsverheiratung künftig mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten, und zwar auch, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Eine Absenkung der Strafandrohungen bei Vermögensdelikten hält Brandstetter nicht für nötig. Im Zivilrecht wird es wesentliche Neuerungen beim Erbrecht geben. Pflegende Personen etwa sollen beim Erbe besser berücksichtigt werden. Brandstetter dazu: "Das wird eine Reform für die "Kleinen".
Er will demnächst seinen Ministerial-Entwurf, den eine Experten-Gruppe fast zwei Jahre lang vorbereitet hat, übermitteln. Es gehe nun lediglich um "Detailabstimmungen", der Entwurf sei "im Prinzip soweit fertig". "Die Reform Strafgesetzbuch 2015 wollen wir bis Mitte des Jahres im Parlament beschlossen haben", verkündet Brandstetter.