Müde Mediziner

Strafen für Spitäler mit zu langen Arbeitszeiten

04.02.2008

Fast drei Viertel der österreichischen Krankenhäuser halten sich nicht an die Arbeitszeitgrenze - jetzt soll es dafür Sanktionen geben.

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Die Ärztekammer gibt im Kampf gegen die wahnwitzigen Arbeitszeiten von Spitalsärzten nicht nach. Derzeit verhandelt die Kammer mit ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein über Strafmaßnahmen für alle Krankenhäuser, die sich nicht an die gesetzlichen Maximalzeiten halten.

Müde Ärzte machen Fehler
Übermüdete Mediziner bedeuten ein Risiko für die Patienten. Eine neue Studie aus dem LKH Steyr zeigt, dass es nach 24 Stunden Arbeitszeit der Chirurgen zu signifikant höheren Fehlerquoten bei Operationen kommt. Konkret verdoppelt sich der Anteil an Komplikationen. Diese Patienten werden als "ungeplante Rückkehr in den Operationssaal" bezeichnet. Für die Studie wurden 5.500 Eingriffe überprüft.

Arbeitszeit wird fast überall überschritten
Bei der letzten Schwerpunktüberprüfung des Arbeitsinspektorats wurde festgestellt, dass 70 Prozent der überprüften Spitäler die gesetzlich festgelegten Arbeitszeitgrenzen nicht einhalten. Manche Ärzte sollen über 100 Stunden in der Woche gearbeitet haben.

Kaum Strafen bei Landesspitälern
Gestraft werden die verantwortlichen Manager aber kaum - vor allem nicht in den Landesspitälern, weil es keine Strafsanktionen gibt. Der Hintergrund laut Ärztekammer: Wenn öffentlich Bedienstete zu lange gearbeitet haben, kann nicht gestraft werden.

Kammer und Arbeitsminister verhandeln daher über mögliche Strafen. Gespräche mit den Ländern und den Sozialpartnern laufen. Vor allem bei schwerwiegenden Übertretungen gegen geltende Arbeitszeiten will Bartenstein Strafen ermöglichen, sonst funktioniere es nicht.

Vorbild ist die Wiener Uniklinik
Wie hoch Strafen für Krankenhaus-Manager sein könnten, hat sich an der Wiener Universitätsklinik gezeigt. Dort geht es um kumulierte 240.000 Euro Strafe wegen Arbeitszeit-Überschreitungen.

Private halten sich dran
In den privaten Krankenanstalten wird im Allgemeinen das Gesetz respektiert, weil sie sonst unweigerlich das Arbeitsinspektorat an der Backe haben.

Maximalarbeitszeit bleibt bestehen
Die derzeit maximal erlaubten Arbeitzeiten sollen nicht verändert werden. Laut Gesetz dürfen Ärzte zu 72 Stunden Arbeitszeit pro Woche eingeteilt werden und können bis zu 49 Stunden lang durchgehend im Dienst sein. Erst wenn sie noch mehr arbeiten, soll künftig gestraft werden.

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