Müde Mediziner
Strafen für Spitäler mit zu langen Arbeitszeiten
04.02.2008
Fast drei Viertel der österreichischen Krankenhäuser halten sich nicht an die Arbeitszeitgrenze - jetzt soll es dafür Sanktionen geben.
Die Ärztekammer gibt im Kampf gegen die wahnwitzigen Arbeitszeiten von Spitalsärzten nicht nach. Derzeit verhandelt die Kammer mit ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein über Strafmaßnahmen für alle Krankenhäuser, die sich nicht an die gesetzlichen Maximalzeiten halten.
Müde Ärzte machen Fehler
Übermüdete Mediziner bedeuten
ein Risiko für die Patienten. Eine neue Studie aus dem LKH Steyr zeigt, dass
es nach 24 Stunden Arbeitszeit der Chirurgen zu signifikant höheren
Fehlerquoten bei Operationen kommt. Konkret verdoppelt sich der Anteil an
Komplikationen. Diese Patienten werden als "ungeplante Rückkehr in den
Operationssaal" bezeichnet. Für die Studie wurden 5.500 Eingriffe
überprüft.
Arbeitszeit wird fast überall überschritten
Bei der
letzten Schwerpunktüberprüfung des Arbeitsinspektorats wurde festgestellt,
dass 70 Prozent der überprüften Spitäler die gesetzlich festgelegten
Arbeitszeitgrenzen nicht einhalten. Manche Ärzte sollen über 100 Stunden in
der Woche gearbeitet haben.
Kaum Strafen bei Landesspitälern
Gestraft werden die
verantwortlichen Manager aber kaum - vor allem nicht in den Landesspitälern,
weil es keine Strafsanktionen gibt. Der Hintergrund laut Ärztekammer: Wenn
öffentlich Bedienstete zu lange gearbeitet haben, kann nicht gestraft
werden.
Kammer und Arbeitsminister verhandeln daher über mögliche Strafen. Gespräche mit den Ländern und den Sozialpartnern laufen. Vor allem bei schwerwiegenden Übertretungen gegen geltende Arbeitszeiten will Bartenstein Strafen ermöglichen, sonst funktioniere es nicht.
Vorbild ist die Wiener Uniklinik
Wie hoch Strafen für
Krankenhaus-Manager sein könnten, hat sich an der Wiener Universitätsklinik
gezeigt. Dort geht es um kumulierte 240.000 Euro Strafe wegen
Arbeitszeit-Überschreitungen.
Private halten sich dran
In den privaten Krankenanstalten wird
im Allgemeinen das Gesetz respektiert, weil sie sonst unweigerlich das
Arbeitsinspektorat an der Backe haben.
Maximalarbeitszeit bleibt bestehen
Die derzeit maximal erlaubten
Arbeitzeiten sollen nicht verändert werden. Laut Gesetz dürfen Ärzte zu 72
Stunden Arbeitszeit pro Woche eingeteilt werden und können bis zu 49 Stunden
lang durchgehend im Dienst sein. Erst wenn sie noch mehr arbeiten, soll
künftig gestraft werden.