Rehabilitiert

Strafverfahren gegen Hans-Peter Martin eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Wien fand keine ausreichenden Beweise, dass der EU-Abgeordnete die Sekretariatszulage zweckwidrig verwendet hätte.

Der Europa-Abgeordnete Hans-Peter Martin kommt wegen der angeblichen zweckwidrigen Verwendung von EU-Geldern nicht vor Gericht. Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF hatte im Dezember 2004 wegen angeblicher Malversationen bei der Verrechnung seiner Sekretariatszulagen Anzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das diesbezügliche Strafverfahren gegen Martin eingestellt.

Martin will nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien nun Schadenersatzforderungen gegen das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sowie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prüfen. Die nunmehrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, "was ich seit drei Jahren gesagt habe". Außerdem habe es "nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben".

Die "haltlosen Anschuldigungen" von OLAF (Betrugsvorwurf) hätten "einen massiven Einfluss" auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. So sei seine "Liste Hans-Peter Martin" dadurch um 1,3 Prozentpunkte "abgerutscht". Sein Anwalt prüfe nun "alle rechtlichen Möglichkeiten". Das Vorgehen von OLAF sei "beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen" gewesen.

Aus Mangel an Beweisen
"Auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien konnte nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären", heißt es von der Anklagebehörde. Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.

Martin führte die Vorwürfe stets auf "Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.

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