Urteil

Strasser-Anwalt empört: "Maßlos überzogen"

15.01.2013


Thomas Kralik: "Vergewaltiger bekommen geringere Strafe."

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Ernst Strasser
© APA
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ÖSTERREICH erreichte Ernst Strasser am Abend nach dem Urteil telefonisch. Seine Stimme war belegt, er wirkte niedergeschmettert. Zum Urteil wollte Strasser nichts sagen: "Dazu sprechen Sie besser mit meinem Anwalt. Ich sage dazu nichts." Am Abend meldete sich dann Strassers Anwalt Thomas Kralik gegenüber der APA zu Wort.

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Vier Jahre Haft für Strasser. Sind Sie überrascht?
Thomas Kralik: Sagen wir so, das, was für mich überraschend gekommen ist, war, dass das Gericht alles zu seinem Nachteil ausgelegt hat. Wir sind maßlos enttäuscht.

Was sagen Sie zur Strafhöhe?
Kralik: Das ist maßlos überzogen. Wenn einer ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt, kriegt er beim ersten Mal weniger.

Wie geht es Ernst Strasser?
Kralik: Es geht ihm jedenfalls nicht gut.

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