Amtsmissbrauch mögl.
Bandion prüft übersehene Strasser-Mails
02.10.2009
150 Seiten-Konvolut mit Emails verschwand am Weg von der Staatsanwaltschaft zum Büro für Interne Angelegenheiten.
ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die Vorwürfe der Opposition gegen die Staatsanwaltschaft Wien prüfen lassen. "Wo Fehler geschehen, muss das untersucht werden, gerade in der Justiz", so die Ressortchefin. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe, politisch zu agieren, zurück: "Wir handeln sicher nicht politisch willfährig."
Strasser-Mails prüfen
Bandion-Ortner ersuchte den
Expertenrat "Transparente Justiz" unter Vorsitz von Gottfried Strasser, den
aktuellen Fall aufzubereiten - es geht dabei um eine Anzeige wegen
Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit den "Strasser-E-Mails". Zudem führte sie
ein Gespräch mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner
Pleischl. Dieser soll eine dienstrechtliche Überprüfung veranlassen, so
Bandion-Ortner. Sie betonte auch, dass die Staatsanwälte ihre Aufgabe "weit
überwiegend mit viel Einsatz und sehr gut" erledigen.
Akten am Weg ins BIA verschwunden
Im Untersuchungsausschuss hatte
am Donnerstag Staatsanwalt Christian Walzi angegeben, eine
Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser "übersehen"
zu haben. Aus der Staatsanwaltschaft Wien hieß es dazu am Freitag, Walzi
habe den Sachverhalt möglicherweise "schlecht transportiert". Nach einem
Wechsel in der Zuständigkeit habe Walzi den Fall mit zwei Anzeigen - eine
betraf den Amtsmissbrauch, die zweite die Weitergabe der E-Mails des
Ex-Ministers Strasser an die Öffentlichkeit - übernommen. Daraufhin habe er
dem Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium im Juni 2008 zu
beiden Faktenkomplexen Ermittlungsaufträge gegeben. Bei der Übermittlung der
Akten an das BIA sei das E-Mail-Konvolut allerdings verloren gegangen. Beim
Ermittlungsbericht, der im November 2008 einlangte, fiel Walzi nicht auf,
dass nur im Verfahren "Datenweitergabe" ermittelt worden war. Dieses
Verfahren wurde abgebrochen, da sich kein Hinweis auf den unbekannten Täter
ergab.
Kein Beweis für Postenschacher
Dem Justizministerium fiel
aber auf, dass es zum Verdacht des Amtsmissbrauchs keine Ermittlungen
gegeben hatte, woraufhin der Ermittlungsauftrag an das BIA im Dezember 2008
erneuert wurde. Das Verfahren wurde schlussendlich eingestellt, da es keinen
Beweis für den Postenschacher gegeben hatte.