Vom OGH zu drei Jahren Haft verurteilt – aber bereits jetzt geht er wieder arbeiten …
So kann ein Gefängnisaufenthalt Spaß machen: Nach nur acht Wochen Haft geht Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) ab heute wieder frei. Und das jeden Tag. Das bestätigt der Leiter des Strasser-Gefängnisses Josef Schmoll auf ÖSTERREICH-Anfrage: „Ja, das stimmt. Strasser geht ab heute einer geregelten Arbeit nach – hat in den Bürozeiten Freigang. Und das von Montag bis Freitag.“ An den Wochenenden und am Abend muss er wieder zum Schlafen in seine Zwei-Mann-Zelle. Ist das der viel kritisierte Promi-Bonus? Schmoll: „Den gibt es definitiv nicht!“
Erst am 13. November hatte Strasser seine Haftstrafe angetreten, nachdem er vom Obersten Gerichtshof zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Der Vorwurf: Bestechlichkeit. Jetzt hat der Ex-Politiker wieder einen Job bei einer Wiener Beratungsfirma und bekommt auch wieder ein regelmäßiges Gehalt. Und von der Justiz zusätzlich rund 9 Euro Verpflegsgeld – falls er Hunger haben sollte …
Anstaltsleiter: "Jeden Abend Alkohol-Kontrolle"
ÖSTERREICH: Warum erhält Strasser schon Freigang?
Josef Schmoll: Das ist gesetzlich so vorgesehen für Häftlinge, die nicht zu mehr als drei Jahren verurteilt wurden.
ÖSTERREICH: Wie lange dauert der tägliche Freigang?
Schmoll: Die Arbeitszeit wurde mit der Firma abgesprochen. Es ist eine normale Bürozeit. Dazu gibt es eine Wegzeit. Die Nächte und die Wochenenden muss er in der Anstalt verbringen. Außer er beantragt Ausgang.
ÖSTERREICH: Für welche Firma arbeitet er?
Schmoll: Das unterliegt dem Datenschutz. Es ist aber nicht seine eigene.
ÖSTERREICH: Darf Strasser Lokale besuchen?
Schmoll: Die Freigänger müssen für sich selbst einkaufen. Dazu gibt es einen Verpflegsersatz. Es gilt jedoch Alkoholverbot, das nach jedem Freigang kontrolliert wird. Wir führen auch Drogentests durch. Gibt es Verstöße, ist es mit dem Freigang vorbei.
ÖSTERREICH: Gibt es einen Promi-Bonus für den Ex-Innenminister?
Schmoll: Den gibt es definitiv nicht. Wir haben 70 Freigänger aus allen sozialen Schichten. Grundsätzlich sollen Häftlinge zum gelockerten Vollzug angehalten werden.