Der Video-Prozess muss nun noch einmal in erster Instanz durchgeführt werden.
Am meisten freuen kann sich Ex-EU-Abgeordneter Ernst Strasser (ÖVP) selbst. Denn während die Aufregung in Österreich über die Aufhebung seines Urteils groß ist, kann Strasser nun seinen Prozess noch länger hinauszögern. Denn sein Verfahren wegen Bestechlichkeit muss nun komplett neu aufgerollt werden – und das wird dauern.
Schon gleich nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) am Dienstag war für Strassers Verteidiger Thomas Kralik klar: „Den Prozess gibt es sicher nicht vor Weihnachten“ (siehe Interview). Eine Einschätzung, die auch von OGH-Präsidenten Eckart Ratz geteilt wird, der den Richtersenat am Mittwoch angeführt hatte.
Nun kommt das Verfahren, das in erster Instanz mit vier Jahren Haft ausging, zurück an das Wiener Straflandesgericht. Dort muss sich ein neuer Richter mit der Causa befassen. Bis er sich in die Sache eingearbeitet hat und bis neue Geschworene gefunden sind, kann es noch Monate dauern.
»Ein bis zwei Prozesstage« sollten für Urteil reichen
„Es ist nicht unrealistisch, dass noch im Laufe des Jahres 2014 ein neues Urteil gefällt wird“, erklärte dazu Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, am Mittwoch.
Wenn ein Termin gefunden wird, könnte der Prozess aber schnell abgewickelt werden. Denn der Fakt, dass Strasser Geld von Undercoverjournalisten gefordert hat, ist in der Urteilsaufhebung nicht kritisiert worden. Das betonte auch Ratz bei seiner Begründung am Dienstag. Von „ein bis zwei Prozesstagen“ spricht auch Anwalt Kralik. Schließlich müssten nur die beanstandeten Teile neu ermittelt werden.