Drei Richterinnen und eine Staatsanwältin gingen mit Strasser hart ins Gericht.
Drei Jahre, sechs Monate – so lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen Ernst Strasser. Verantwortlich dafür sind vier Frauen, die mit dem Ex-Minister wenig Gnade walten ließen.
Sachliche Staatsanwältin, strenge Richterin
- Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna ist eine ausgewiesene Kennerin der Materie. Sie blieb immer ruhig und sachlich, selbst wenn Strasser sie während der Befragung anfuhr. Maruna war bereits im ersten Strasser-Prozess sowie im Geldwäsche-Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly Anklägerin.
- Die medienscheue Richterin Helene Gnida beeindruckte durch exzellente Vorbereitung sowie straffe Prozessführung. Sie schreckte auch vor einem weiteren harten Urteil gegen Ernst Strasser nicht zurück. Ihre strenge Vorsitzführung bekam nicht nur der Angeklagte zu spüren. Auch Zuhörer, die während Verlesungen geräuschvoll den Saal verließen, strafte sie mit bösen Blicken.
- Zufällig wurden auch als Schöffinnen zwei Frauen ausgewählt. Zumindest eine von ihnen sprach sich ebenfalls für die harte Strafe aus. Das genaue Ergebnis des Dreiersenats wird nicht bekannt gegeben.
Strasser-Anwalt Kralik legt Berufung ein
Mit einem endgültigen Urteil durch den Obersten Gerichtshof (OGH) ist erst im Herbst zu rechnen. Zunächst muss Gnida das Urteil schriftlich ausfertigen. Danach legt Strasser-Anwalt Thomas Kralik Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft nimmt Stellung, bevor der Akt an den OGH geht. Das Prozedere nimmt rund drei Monate in Anspruch.
Dann muss der OGH erst einen Termin ausschreiben – die Vorlaufzeit beträgt zwei bis drei Monate.