Finale in Wien
Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt
14.01.2013
Schuldspruch: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis. Strasser weinte.
Der frühere Innenminister Ernst Strasser (V) ist am Montag wegen Bestechlichkeit (§304 StGB) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Anwendung einer elektronischen Fußfessel ist damit angesichts des hohen Strafmaßes ebenso ausgeschlossen wie eine teilbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "ganz eindeutig erfüllt". Es stehe "ohne Zweifel fest", dass Ernst Strasser bei den Gesprächen mit den als Lobbyisten getarnten Enthüllungsjournalisten Claire Newell und Jonathan Calvert vom 11. November und 3. Dezember 2010 "eine monetäre Leistung von 100.000 Euro Jahresgage für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament" gefordert habe, stellte Richter Georg Olschak in der ausführlichen Urteilsbegründung fest, der Strasser mit versteinerter Miene folgte.
Richter glaubte Strasser kein einziges Wort
Strassers Behauptung, er habe die Journalisten für Geheimdienst-Agenten gehalten und sie bzw. ihre Hintermänner aufdecken wollen, zählte Olschak "wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist". Und weiter: "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird."
Vielmehr habe Strasser die Journalisten "tatsächlich für Angestellte einer Lobbyingfirma gehalten" und in seiner Funktion als Abgeordneter des Europäischen Parlaments "cash for law" betrieben, führte Olschak aus.
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16:22 Uhr: Strassers Verteidiger Kralik legt einen Nichtigkeitsantrag ein. Für heute ist der Prozess damit vorbei.
16:17 Uhr: Richter wendet sich direkt an Strasser: "Ansehen der Republik geschadet"
"Nach britischem Recht besteht eine Strafdrohung bis zu 7 Jahre. Ermildernd war die bisherige Unbescholtenheit zu werten. Es muss einen Unterschied machen, wenn ein Gemeinderat in einem Kuhdorf sich für eine Baubewilligung bestechen lässt, oder ob ein Mitglied des Europäischen Parlaments "cash for law" nimmt. Das Europa-Parlament ist das höchste Gesetzgebungsorgan dieses Kontinents. "Wenn die Korruption ganz oben beginnt, besteht für die Justiz akuter Handlungsbedarf. Es geht hier um 500 Millionen betroffene Menschen." "Was hier am meisten beschämt, ist diese unverschämte Offenheit, mit denen hier die Freunderlwirtschaft praktiziert wird."
Olschak wird nun konkret: "Man muss es einmal aussprechen, Herr Dr. Strasser: Es hat in der Zweiten Republik kaum jemanden gegeben, der dem Ansehen dieser Republik so starken Schaden zugefügt hat." "Auch zur Abschreckung ähnlicher Fälle, ist ein hartes Urteil zu verkünden gewesen."
16:13 Uhr: Richter: "Vorwurf der Bestechlichkeit ist gegeben"
"Dass dies auch pflichtwidrig war, sondern einzig der Ihnen in Aussicht gestellte monetäre Vorteil im Vordergrund stand. Der Vorwurf der Bestechlichkeit ist ebenfalls gegeben." Richter Olschak beschreibt nun die Unterschiede zum englischen Strafrecht bezüglich des Tatbestands der Bestechung.
16:08 Uhr: Richter Olschak fährt mit der Urteilsbegründung fort
Olschak: "Es sind andererseits Ihre Unterlassungen, die gegen Sie sprechen. Nicht einmal dann haben Sie einen Verdacht geäußert, als man Sie von der fehlenden Firmenbuchnummer informiert hat."
"Man kann das in Ihren eigenen Worten sagen: "I find this very discrete." - Wenn ich einen Nachrichtendienst aufklären möchte, werde ich doch nicht in Richtung eines Amendments lobbyieren."
"Sie haben die beiden Journalisten wirklich für das gehalten, wofür sie sich ausgegeben haben. Es sind dann wohl bei Ihnen die Euro-Zeichen aufgeblitzt, wie das bei Fällen, die in diesem Saal verhandelt werden und wurden, wohl des Öfteren der Fall ist."
16:00 Uhr: Die Urteilsbegründung:
"Sie haben Änderungsanträge in Aussicht gestellt. Sie waren durchaus willens und haben es in Aussicht gestellt, dass Abänderungsanträge gestellt werden." - "Aus all dem ist klar ersichtlich, dass Sie für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro eine Einflussnahme auf den europäischen Gesetzgeber in Aussicht gestellt haben. Es ist so, dass Sie das natürlich vorsätzlich gemacht haben."
Der Richter weiter: "Diese Verantwortung gehört zu dem Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist. Bei ihrer ersten Einvernahme hatten sie mehrere Möglichkeiten: Zu sagen, ich bin korrupt, ja, schaut einmal, ob das strafbar ist. Das wäre ihr sofortiger politischer Tod gewesen. Dann haben Sie sich eine zweite Version einfallen lassen. Sie werden in Österreich aber kein Gericht finden, das dieser Version glauben schenkt. Es spricht vor allem ihr Verhalten selbst gegen ihre Geheimdiensttätigkeit - wer nennt hier namentlich Klienten, wer beruft sich in so einer geradezu prahlerischen Art darauf, dass er illegale Geschäftspraktiken praktiziert?"
15:57 Uhr: Das Urteil: Strasser ist schuldig:
Bestechlichkeit: Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Fußfessel und Hausarrest ausgeschlossen, sagt Richter Olschak!
Äußerlich ruhig und mit verschränkten Armen vernimmt Strasser das Urteil. Sein Blick ist auf den Richter gerichtet. Sein Verteidiger Kralik sitzt geduckt da, notiert bei der Urteilsbegründung mit.
15:55 Uhr: Es geht weiter
Strasser sitzt mit verschränkten Armen da, alles wartet jetzt auf das Urteil. Richter Olschak hat Platz genommen: Jetzt geht´s los mit der Urteilsverkündung!
15:22 Uhr: Strasser verzichtete auf Schlusswort
Verteidiger Kralik plädiert auf Freispruch seines Mandanten. "Zwar sei die Optik nicht schön, aber die sei nicht zu beurteilen." Jetzt berät das Schöffengericht. In Kürze kommt das Urteil. Der Angeklagte verzichtete übrigens auf ein Schlusswort. Mehr dazu finden Sie hier >>>
14:55 Uhr: Aktivisten störten die Verhandlung
Eine Facebook-Gruppe sorgte für Tumult im Saal. Hier geht es zum Artikel >>>
(c) TZ ÖSTERREICH, Blick in den Gerichtssaal
14:36 Uhr: Das Gericht berät das Urteil
Das Schlussplädoyer von Strassers Verteidiger Kralik ist zu Ende. Richter Olschak kündigt an: "Das Urteil kommt nicht vor 16 Uhr."
14:34 Uhr: Mikrofon sorgt für Gelächter
Das Mikrofon von Verteidiger Kralik "spinnt" herum, worauf dieser nervös sein neben ihm liegendes Smartphone vom Tisch räumt. Das nützt aber auch nichts. Erst als Richter Olschak entschlossen auf einen Knopf drückt und das Mikrofon ausgeht, hört das Brummen auf. Kralik spricht ohne Mikro weiter.
14:30 Uhr: Verteidiger: "Optik nicht schön"
"In einem gebe ich der Frau Oberstaatsanwältin recht: Die Optik ist nicht sehr schön. Aber: Wir haben in einem Strafrechtsprozess nicht die Optik zu beurteilen. Viele Dinge, die moralisch nicht in Ordnung sind, sind nicht strafbar. Erst, wenn das gegeben ist, kann man ihn verurteilen. Ich bitte Sie, das immer im Auge zu halten," so Strasser-Verteidiger Kralik.
Dem Verteidiger zufolge muss Strasser nicht nur mit dem Prozess kämpfen, sondern auch mit der medialen Berichterstattung, die ihn "auf gut Wienerisch zum letzten Weh" stilisiere. "Man kann ihm sagen: blöd gehandelt, ja. Aber nicht, dass er strafbar gehandelt hat. Es gibt nur Indizien, keinen einzigen Beweis."
14:25 Uhr: Telefon des Richters läutet - Strassers Verteidiger nun am Wort
Verteidiger Kralik schließt, warum Strasser keine Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden kann. Er zitiert "namhafte Strafrechtsexperten", die das auch so sehen. Es läutet im Saal! Es ist das Richtertelefon. Richter Olschak hebt ab, schaut erstaunt und sagt dann: "Ja, passt schon" und legt auf. Kralik unterbricht sein Plädoyer nur kurz.
14:17 Uhr: Demokratie hat Schaden genommen, so die Staatsanwältin:
"Strasser hat noch einen anderen Schaden verursacht. Nicht nur für das Ansehen der Republik Österreich. Es wurde die Macht eines Abgeordneten missbraucht, und das rüttelt an den Grundfesten der Demokratie. (...) "I am a Lobbyist", haben Sie gesagt - nein, Sie waren ein gewählter Vertreter eines Volkes, dessen Vertrauen Sie missbraucht haben." Maruna plädiert für eine "schuldgerechte Bestrafung im Sinne der Anklage."
14:15 Uhr: "Kein Geldfluss ist kein milderungsgrund"
Was spricht dafür, Strasser milder oder strenger zu verurteilen - sollte es dazu kommen, fragt die Staatsanwältin suggestiv: "Seine bisherige Unbescholtenheit ist mildernd zu werten. Dass kein Geld geflossen ist, ist jedoch kein Milderungsgrund." - "Man kann auch nicht sagen, dass kein Schaden entstanden ist. Er hat nämlich tatsächlich Einfluss auf die Gesetzgebung genommen."
14:05 Uhr: Staatsanwältin glaubt Strasser kein Wort
"Man möge sich vor Geheimdiensten in Acht nehmen" habe Strasser allgemein gesagt. Einen konkreten Anlass habe er, so die Staatsanwältin, jedoch nicht genannt.."Erinnern Sie sich an die lässige Art, wie er österreichische Unternehmen nennt - was man hier sieht, ist ein Unternehmer, der versucht, Geschäfte zu machen." Und weiter: "Ich habe nicht viel Erfahrung mit Geheimdiensten", so die Staatsanwältin. Aber: Strasser sehe auf dem Video nicht besonders vorsichtig aus. Und dann: "Außerdem weiß ich nach wie vor nicht, was Dr. Strasser zum Undercover-Aufdecker befähigt...Man muss darüber hinaus kein Spezialist für Korruption sein, um zu wissen, dass viele Dinge nicht in Verträge hineingeschrieben werden, sondern in Gentlemen´s Agreements entschieden wird."
Strasser notiert eifrig in sein Notizbuch, pausiert, lächelt, wirkt geschäftig und durchaus mit sich selbst zufrieden.
13:52 Uhr: Verbotene Geschenkannahme
Staatsanwältin Maruna weist auf das ausdrückliche Verbot der Geschenkannahme hin, gegen das Strasser ihr zufolge klar verstoßen habe."In Wahrheit interessiert er sich gar nicht für die wahren Anlegen seiner Kunden - er hat den Abänderungsantrag ans Büro Karas weitergeleitet, ohne sich genauer damit zu beschäftigen", so Maruna.
13:45 Uhr: Bestechlichkeit ist Delikt, auch wenn kein Geld fließt
Es sei für eine Verurteilung gar nicht nötig, dass Geld tatsächlich fließt, so Staatsanwältin Maruna in ihrem Schluss-Plädoyer. Es gäbe hinreichend Fälle in dieser Hinsicht. Strasser habe als Mitglied des Europaparlaments 100.000 Euro dafür verlangt, dass er sich für seine "Kunden" einsetzt. Und weiter: Die Unterstützung Strassers sei der Firma "Bergman & Lynch" sicher gewesen - auch, wenn Lobbyisten ein "bestimmter Geruch" anhafte und es manchmal besser sei, wenn die Klienten selber tätig würden.
13:41 Uhr: Staatsanwältin: "Strasser hat niemanden gewarnt"
Maruna, die Staatsanwältin, führt jetzt aus: "Ich weiß nicht, wie´s ihnen geht, aber ich habe nicht den Eindruck bekommen, dass der Angeklagte irgendwen gewarnt hat: Das ist eine Scheinfirma, nicht ernst nehmen! Nein, im Gegenteil, die eigene Assistentin war erstaunt über das Engagement ihres Chefs beim Abgeordneten Karas."
13:22 Uhr: Schlussplädoyer der Staatsanwältin
Jetzt das Schlussplädoyer von Alexandra Maruna, Staatsanwältin: Sie nimmt uns mit ins Jahr 2010, als die als "Victoria" Newell getarnte Journalistin Claire Newell an Strasser herantritt.Es folgt eine Darstellung der Abläufe aus der Sicht der Anklage.
13:16 Uhr: Es geht weiter - Warten auf das Urteil
Richter Olschak, Strasser und die Anwälte sind da. Es geht weiter.
12:45 Uhr: Pause bis 13:15 Uhr
Beide Anträge von Strassers Anwalt wurden abgewiesen. Es geht nun um 13.15 Uhr weiter. Staatsanwältin Maruna hat die Robe abgelegt, plaudert in Zivil mit einem Reporter. Um 13.15 Uhr geht es mit den Schlussplädoyers weiter - das Urteil dürfte also doch noch heute kommen!
12:35 Uhr: Das Gericht berät sich
Das Gericht hat sich zurückgezogen zur Entscheidung über die Anträge von Strassers Anwalt. - kurze Pause. Strasser selbst verlässt kurz den Saal, kommt aber gleich wieder.
12:32 Uhr: Strassers Verteidiger blitzt mit Antrag ab
Strasser-Verteidiger Kralik will die Verschriftlichung des Treffens am 30.6. Staatsanwältin Narzba sieht den Antrag als "nicht ordentlich gestellt". Kralik beantragt auch ein Sachverständigen-Gutachten der Videos - auch hier spricht sich die Staatsanwältin dagegen aus.
12:24 Uhr: Rechnung wurde nicht gestellt
Undercover-Journalist Calvert berichtet auch von zwei Kameras, die er und Newell oft im Einsatz hatten. Ob beim ersten Treffen mit Strasser zwei im Einsatz waren, weiß er nicht. Die erste Rechnung sollte am Quartalsende ausgestellt werden. Ob die Rechnung tatsächlich kam? Calvert: "Ich glaube nicht."
12:16 Uhr: Journalist: "Strasser bezeichnete sich als Lobbyist"
Richter Olschak: "Was war die Intention der Firma Bergman & Lynch, was wollte man von Dr. Strasser?"
Calvert: Die Absicht war, dass er unserem Beratungsteam beitritt.
Olschak: War Dr. Strasser das klar?
Calvert: Im Laufe der Zeit hat sich Strasser selbst als Lobbyist bezeichnet. Er hat von sich aus angeboten, zu helfen. Als Mitglied des EP hatte er Zugang zu Leuten, die Gesetzesänderungen einbringen konnten.
12:10 Uhr: Journalist wird jetzt befragt
Jonathan Calvert ist jetzt via Video zugeschaltet. Wie man auf Ernst Strasser gekommen ist?
Calvert: "Wir haben um die 60 MEPs kontaktiert." Der Erstkontakt wurde von Claire Newell hergestellt. Calvert war aber von Anfang an eingeweiht.
12:08 Uhr: Zahlungen
Hat Strasser eine Zahlung verlangt? Newell: "Ich weiß es nicht mehr. Man müsste die E-Mails anschauen." Der Titel des Artikels in der Sunday Times? "I must be careful. There is a smell to Lobbying." ("Ich muss vorsichtig sein. Es riecht nach Lobbying.")
12:01 Uhr: Undercover-Video ging auch an das Parlament
Richter Olschak fragt nach: "In unseren Aufzeichnungen steht: J.C. Camera okay - better than C.N. Was heißt das?" Newell: "Das klingt nach einer Notiz von Jonathan Calvert und mir, um anzumerken, dass wir undercover filmen." Olschak: "Also filmten sie beide?" - Newell: "Ja." Welche Version wurde dem Europäischen Parlament übermittelt? Newell: "Das weiß ich nicht. Ich arbeite auch nicht mehr für die Sunday Times. Vielleicht hat man sie dort." Olschak: Das Video wurde veröffentlicht. Ein Artikel ebenfalls? Newell: Ja.
11:55 Uhr: Schein-Telefondienst in London
Ob Strasser sie zum Abschluss des Vertrags gedrängt habe? "Hm, ich kann mich nicht mehr erinnern", sagt Newell. Wie habe man es geschafft, einen ständigen Telefondienst der Scheinfirma zu gewährleisten? "In London gibt es Firmen, die einen solchen Service anbieten."
Olschak weist Newell darauf hin, dass sie jede Aussage verweigern kann, falls sie das Gefühl hat, sich selbst zu belasten. "Wurde das Video vom 2. März in irgendeiner Weise bearbeitet?" Newell: "Keines der Videos wurde in irgendeiner Weise bearbeitet oder geschnitten, um etwas zu ändern, was Dr. Strasser gesagt hat. Es kann aber sein, dass manche Personen unkenntlich gemacht wurden."
11:48 Uhr: Strassers Verteidiger nun an der Reihe
Der Verteidiger von Strasser will wissen: "Wann hat Strasser gesagt, dass er eine Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate erreicht habe?" Dies sei beim letzten Treffen in Brüssel geschehen, so Newell.
11:47 Uhr: Staatsanwältin am Wort
Die Staatsanwältin will wissen, ob Newell wirklich das erste Treffen aufgezeichnet habe - ihr liege es nicht vor? Newell: "Ja, in jedem Fall. Ich habe Video- und Audioaufzeichnungen davon." Warum Sie und Ihre Kollegen sich dazu entschlossen, die Geschichte zu veröffentlichen? Newell: "Weil es um die Verletzung der Regeln des Europäischen Parlaments ging und wir genug Beweise hatten."
11:42 Uhr: "100.000 Euro an Strasser sollten vierteljährlich ausbezahlt werden"
Strasser habe sich bemüht, die Elektroschrott-Richtlinie und die Anleger-Richtlinie zu beeinflussen. Bei ersterer meinte er, dass es schon zu spät wäre. Für die Anleger-Richtlinie habe er mehrere MEPs gesprochen und meinte, eine Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate erreicht zu haben. Wie hoch sei die Zahlung für die Leistungen vereinbart gewesen? Newell: "100.000 Euro innerhalb eines Jahres."
Wie das Geld an Strasser transferiert werden sollte? "Vierteljährlich".
11:38 Uhr: Nach zweiten Treffen war alles klar
Olschak: "Wann war Dr. Strasser klar, was Sie von ihm wollten?"
Newell: "Was meinen Sie mit "was wir von ihm wollten"? Dass wir ihn als Berater anheuern wollten, dann war das von Anfang an klar."
Olschak: "Wann haben Sie darüber gesprochen, dass Sie die Gesetzgebung im Europäischen Parlament beeinflussen wollten?"
Newell: "In dem ersten oder zweiten Treffen vielleicht. Danach sicherlich."
11:33 Uhr: Leitung unterbrochen
Die Journalistin Newell kann sich nur an einen Raum erinnern, den die Sunday Times-Journalisten gemietet hatten. Die Übertragung ist mal wieder unterbrochen, man hört "Tuut, tuut,..." - die Verbindung steht aber noch immer nicht.
11:29 Uhr: Journalist in London schildert, wie Strasser in die Falle tappte
Den "Geschäftsführer" wollte Strasser nicht auf eigenen Wunsch treffen - das war ein Vorschlag Newells. Richter Olschak will wissen, ob das Videomaterial, das dem Gericht in Österreich zur Verfügung stand, ungeschnitten sei. "Ja", antwortet Newell. Wie man das mit dem Büro der Scheinfirma "Bergman & Lynch" gemacht habe? Newell: "London ist so groß, dort kann man Büros stundenweise anmieten." An eigene Firmenschilder kann sie sich nicht erinnern. Ein paar ihrer "Sunday Times"-Kollegen hätten als Statisten gedient, um das Büro "busy" aussehen zu lassen.
11:22 Uhr: "Erster Kontakt" zu Strasser
Newell beschreibt, wie sie den ersten Kontakt mit Ernst Strasser hatte. Sie gab sich als Repräsentant der Scheinfirma "Bergman & Lynch" aus. Sie hätten Visitenkarten und eine Webseite gehabt, sagt sie dem Richter. Das Treffen fand in Strassers Büro in Brüssel statt. Dabei war nur Strasser anwesend, die Sekretärin kam nur zwei Mal herein, um Kaffee zu bringen.
11:13 Uhr: Journalistin wird als Erste befragt
Frau Newell hätte der Richter gerne zuerst befragt, wie Olschak sagt. Der Journalist Calvert soll einstweilen draußen warten - in England, versteht sich.
Claire Newell wird vereidigt. Die Journalistin wurde vor 2 Tagen 32 Jahre alt. Olschak fragt nach ihrer grundsätzlichen Einwilligung, auszusagen. Newell bejaht. "Sie waren investigative Journalistin für die Sunday Times im Europaparlament?" Newell: "Korrekt." - "Wie kamen Sie auf Dr. Strasser?" Newell: Es habe "Fragezeichen" in Strassers Verhalten gegeben. Wie dieses Verhalten ausgesehen hätte? Newell: "Sein Ruf war fraglich."
11:07 Uhr: Leitung nach London steht
"Hervorragend, wir haben Bild und Ton", freut sich Richter Olschak. Für das Publikum und die Presse ist nur der Ton zu vernehmen, und der ist kaum zu verstehen. Das Bild ist für das Publikum nicht zu sehen.
11:05 Uhr: Video-Befragung beginnt
Verbindung. "Hello?" - "We can hear you" ("Wir können sie hören"), sagt die Stimme auf der anderen Seite der Leitung. Die Übersetzerin hier kann die Stimme jedoch - noch - nicht gut genug verstehen. "Wir hören Sie, aber wir sehen Sie nicht", schallt Richter Olschak. "Wir wählen uns noch einmal ein."
11:01 Uhr: Eklat im Gerichtssaal: Facebook-Gruppe sorgt für Unmut
Eine Facebook-Gruppe mit Namen "Freunde des Wohlstands" hatte angekündigt, einen Auftritt bei der Verhandlung zu machen. Jetzt sind mehrere verkleidete Personen eingetreten.
(c) Leo Lehner
Drei Männer tragen Trenchcoat, dunkle Sonnenbrillen, schwarzen Hut. Ein Mann hat einen Geldkoffer in der Hand, eine Frau mit Perücke und Pelzmantel nimmt ebenfalls Platz - aber erst, nachdem Richter Olschak sie dazu aufgefordert hat mit den Worten: "Stehplätze haben wir keine zu vergeben, bitte Platz zu nehmen." Raunen und Staunen im Saal:
Hier das Foto:
(c) Leo Lehner
10:58 Uhr: Antrag von Strasser-Verteidiger abgelehnt
Der Antrag des Verteidigers wird von Richter Olschak abgelehnt - die Verhandlung wird nicht vertagt. Die Techniker haben mittlerweile einen Flachbildschirm aufgebaut, der - wohlgemerkt - nur vom Richter und den Verteidigern einsehbar ist. Über diesen Flatscreen werden heute noch die beiden britischen Journalisten befragt.
10:45 Uhr: Pause bis 11 Uhr
Dann geht´s frühestens weiter. Strasser bleibt derweil im Saal, liest sich Akten durch, nickt. Dann schlägt er ein schwarzes Notizbuch auf, beginnt, darin zu schreiben.
10:41 Uhr: Prozess unterbrochen: Das Gericht berät
Strasser-Verteidiger Kralik will die Telefonüberwachungen genau durchsehen - "das sind mehrere hundert Seiten!" - und beantragt eine Vertagung der Hauptverhandlung. Die Staatsanwältin ist dagegen. Der Richter verlässt den Saal, um sich zu beraten.
10:38 Uhr: Erster Zeuge nur kurz befragt
Strasser-Verteidiger ist Kralik ist am Wort: Es wurden "Telefonüberwachungen" schriftlich niedergelegt, nicht Zeugenvernehmungen. Jetzt beginnt die Befragung eines Brigadiers des Innenministeriums. Strasser trat an ihn heran, weil er den Verdacht hatte, von einem Geheimdienst überwacht zu werden. Ein Kurzauftritt, der erste Zeuge eilt - etwas gehetzt wirkend - aus dem Saal.
10:32 Uhr: Strasser ist da
Der Angeklagte nimmt auf der Bank jetzt Platz. Blitzlichtgewitter der Fotografen und Reporter. Ernst Strasser trägt dunkelblauen Anzug, anthrazitfarbenes Hemd, dunkelblaue Krawatte und schwarzen Schuhen. Er grüßt kurz ins Publikum - wen, ist nicht ersichtlich. Die Fotografen müssen raus, es geht los.
10:30 Uhr: 10 Jahre Haft drohen
In Kürze beginnt der heutige Prozesstag: Laut Richter Olschak wird die Videobefragung der beiden britischen Journalisten bis ca 13:30 Uhr. Dann könnte nach einer Pause das Urteil gegen Ex-Innenminister Strasser fallen. Strafmaß: Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft.
Alle Hintergrund-Infos zum heutigen Prozess-Tag
Auf den versteckt gedrehten Videos der Journalisten zeigt Strasser sich jedenfalls als "käuflicher Abgeordneter", der für 100.000 Euro pro Klient in Brüssel Lobbying betreibt. Deshalb musste er auch zurücktreten.
In den vergangenen Wochen versuchte Strasser zu beweisen, dass er die Reporter für Geheimagenten gehalten hat und nur zum Schein auf deren Angebot eingegangen ist: "Wollte die Schweine selbst überführen", sagte er.
So eindeutig das Videodokument der Journalisten auch ist - offen bleibt aber, ob es zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Strafrahmen sind 10 Jahre) ausreicht.
Paragraf 304 sieht vor, dass sich "ein Amtsträger für die Vornahme eines Amtsgeschäftes keinen Vorteil versprechen lassen darf". Auch die bloße Anbahnung ist bereits strafbar. Strasser hat nie konkret Geld gefordert, keines genommen, keinen Vertrag unterschrieben und sich keine Vorteile versprechen lassen. Dazu hätte er das Reporter-Angebot annehmen müssen. Folgt Richter Olschak dieser Logik, wäre sogar ein Freispruch drinnen.