Nationalrat
Streit über Fußfessel für Kinderschänder
15.11.2011
FPÖ-Chef Strache prangert die "schwache" Justiz an.
Ein Wortgefecht zwischen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und Justizministerin Beatrix Karl (V) hat Dienstagvormittag den Auftakt der Plenarwoche des Nationalrats dominiert. Anlass war eine "Aktuelle Stunde", die sich auf Antrag der Freiheitlichen dem Thema "Kinderschutz statt Täterschutz" widmete. Der FPÖ-Chef prangerte darin an, dass ein Sexualstraftäter in Wien einen Teil seiner Buße mittels elektronischer Fußfessel absitzen darf. Die Justizministerin replizierte, ihr seien in der Causa die Hände gebunden. Mögliche Verbesserungen bei der Fußfessel würden evaluiert.
Fallbeispiel
Bei dem Fall geht es um einen Mann, der seine Tochter in den 1990er-Jahren missbraucht und seine Stieftochter sexuell belästigt hatte. Da seine Ex-Frau erst viele Jahre später Anzeige erstattete, wurde er erst vor relativ kurzer Zeit dafür zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Teil der Strafe saß er - begleitet von einer Therapie - ab, für den Rest (knapp ein Jahr) wurde ihm der elektronische Hausarrest gewährt, nachdem die Vollzugsdirektion ein geringes Rückfallsrisiko erkannt hatte.
Kinderschutz statt Täterschutz
Für Strache ist dies Beleg, dass sich das Prinzip Kinderschutz statt Täterschutz noch immer nicht durchgesetzt habe. Dass der Mann nun frühzeitig freikomme, sei ein furchtbares Signal, da ja die Strafe ohnehin schon zu gering gewesen sei: "Ich will, dass solche Ungeheuer nicht in der Freiheit herumlaufen dürfen und solche Bestien auch die volle Härte des Gesetzes erfahren." Die Justizministerin forderte der FPÖ-Chef auf, per Ministerentscheid zu handeln und die Gewährung der Fußfessel rückgängig zu machen: "Alle Mitteln haben sie in der Hand."
Das bestritt die Ressortchefin. Eine Aufhebung des Bescheids sei für sie nicht möglich, auch nicht per Ministerentscheid, betonte Karl. Gleichzeitig merkte sie an, dass dieser Fall auch im Ministerium ein Nachdenken ausgelöst habe. Man wolle aber nicht reflexartig handeln sondern habe ein Gutachten beim Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer in Auftrag gegeben, das eine Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, gewisse Ausschlussgründe beim elektronischen Hausarrest vorzusehen, bringen solle.
Elektronische Fußfessel
Die Justizministerin erinnerte die FPÖ aber daran, dass auch sie den Rahmenbedingungen für die elektronische Fußfessel - wie übrigens alle anderen Fraktionen - im Nationalrat zugestimmt habe. An sich hat sich für sie der Hausarrest jedenfalls bewährt. 455 Personen hätten die Haft mit Fußfessel absolviert und in bloß 22 Fällen sei der Hausarrest nicht bis zur Entlassung fortgesetzt worden. Weder habe es sicherheitsrelevante Vorfälle noch technische Probleme gegeben.
Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser erinnerte die FPÖ daran, dass man auch mit Fußfessel nicht frei herumlaufen könne und dass auch sie beim Gesetzesbeschluss keinen Abänderungsantrag eingebracht habe, der Sexualtäter generell vom elektronischen Hausarrest ausschließt. Allerdings ließ er auch Karl nicht aus der Verantwortung im aktuellen Fall. Denn die Justizministerin drücke sich um eine Einschätzung, ob sie die Entscheidung der Vollzugsdirektion nun nachvollziehen könne oder eben nicht.
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler plädierte allgemein für höhere Strafen bei Sexualstraftaten, konkret peilte er eine Verdoppelung der Bußen an. Die SPÖ wiederum warb ebenso wie Karl für das demnächst vom Parlament zu beschließende Justizpaket, das unter anderem "Grooming", also die Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet, und die wissentliche Betrachtung von Kinderpornografie unter Strafe stellt.