Lockdown-Verlängerung

Streit um die Oster-Geschenke in Supermärkten

Teilen

Wie sieht es im Lockdown mit den Non-Food-Sortimenten der Lebensmittelketten aus? 

Wien. Diesen Konflikt gab es bereits während vergangener Lockdowns: Die Fachhändler – etwa Elektronikmärkte oder Spielwarengeschäfte – müssen zusperren, aber in Lebensmittelketten, die offen bleiben können, werden ebenfalls Handys, Fernseher, Spielwaren & Co. angeboten. Das würde fürs Oster-Geschäft im Ost-Lockdown heißen: Die Supermärkte und Drogerien sind – neben dem Internet – die einzigen Möglichkeiten für den Einkauf von Oster-Geschenken.

Nur Lebensmittel, keine Spiele in Supermärkten?

Verbot. Die aktuelle Lockdown-Verordnung sieht nun vor, dass im Lebensmittelhandel „nur Waren angeboten werden dürfen, die dem typischen Warensortiment entsprechen“. Das hieße nach landläufigem Verständnis: nur Nahrungsmittel, keine Fahrräder, Fernseher, Spiele. Hintergrund ist, dass die Supermärkte gegenüber den geschlossenen Geschäften nicht privilegiert werden.

Allerdings: Wenn die Shops während des Lockdowns Click & Collect anbieten dürfen, ist ein komplettes Verkaufsverbot der Non-Food-Sortimente im Lebensmittelhandel wohl schwer argumentierbar.

Supermärkte auf Warteposition

Auf ÖSTERREICH-Anfrage hieß es etwa seitens Hofer und Rewe, man warte ab, bis die Verordnung tatsächlich da sei – sie soll heute beschlossen werden. Im Vorjahr hatten die Supermärkte in ähnlicher Situation ihre Sortimente teils eingeschränkt, teils nicht.

Laut Rechtsexperten stellt sich auch die Frage, was unter den Begriff „typisches Warensortiment“ fällt – wenn die entsprechenden Handelsketten seit jeher etwa Spielwaren und Elektronik anbieten. Konkrete Produkte sind in der Verordnung nicht genannt. Wo wir unsere Oster-Geschenke heuer kaufen können, wird jedenfalls spannend … 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten