Der Vorschlag von Ministerin Hosek wird von der Gewerkschaft abgelehnt.
Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst streiten weiter um die Einstufung von Beamten, die an der Universität einen Bachelor-Abschluss gemacht haben. Bereits für die Dienstrechts-Herbstnovelle im Vorjahr hatte die GÖD die Anrechnung des Bachelors für eine akademische Karriere als Beamter gefordert und war damit an Beamten-Ministerin Garbriele Heinisch-Hosek (S) gescheitert. Für die morgen, Dienstag, startenden Verhandlungen über die heurige Herbst-Novelle steht dieses Thema wieder auf der Tagesordnung. Heinisch-Hosek hat dafür einen neuen Vorschlag vorgelegt, aber auch dieser wird von der GÖD wieder abgelehnt.
Eigene Einstufung
Die Beamtenministerin schlägt nun vor, dass für Bachelor-Absolventen - unter der Voraussetzung, dass sie auf einer Stelle verwendet werden, die eine akademische Ausbildung erfordert - eine eigene Einstufung A1a geschaffen wird, die einkommensmäßig zwischen Maturanten und Absolventen eines Master-Studiums liegt. Die Bachelors würden damit quasi als "Schmalspur-Akademiker" behandelt. Die Lösung als Zwischeneinstufung bei diesen 200 bis 300 betroffenen Beamtinnen und Beamten, die auf dem zweiten Bildungsweg ein Bachelor-Studium absolviert haben, ist Heinisch-Hosek deshalb wichtig, da für diese auch weiterhin ein Anreiz bestehen soll, einen Master-Abschluss zu erwerben, sagt Heinisch-Hosek.
"Schmalspur-Akademiker"
Der Gewerkschaft reicht das aber nicht aus. Der GÖD-Vorstand hat sich in einer am Montag beschlossenen Resolution"entschieden gegen" den Vorschlag der "Schmalspur-Akademiker" für Bachelor-Absolventen ausgesprochen. Die GÖD hält in ihrer der APA vorliegenden Resolution fest, dass das Bachelor-Studium eine vollwertige akademische Ausbildung entsprechend der Bologna-Studienarchitektur sei. "Der Bachelor ist der erste akademische Grad. Entsprechend ist die besoldungsrechtliche Einstufung vorzunehmen.
Keine "Heh" mehr
Streichen will Heinisch-Hosek im Rahmen der Dienstrechts-Novelle auch die derzeit geltende Mindestgröße und die Altersgrenze für Exekutiv-Bedienstete. Frauen müssen derzeit mindestens 1,63m und Männer mindestens 1,68m groß sein, die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. "Wir haben anspruchsvolle Aufnahmetests für Polizistinnen und Polizisten. In Zukunft sollen nur noch diese Tests darüber entscheiden, ob jemand für den Exekutivdienst geeignet ist oder nicht", erklärte Heinisch-Hosek gegenüber der APA. "Denn auf die Größe kommt es wirklich nicht an. Wenn ein Mann mit 167 cm Körpergröße topfit und geeignet für den Polizeidienst ist, dann wollen wir sie auch haben. Auch die Altersgrenze im Exekutivdienst werden wir kippen. Denn auch diese Regelung ist mir zu starr. Wenn jemand 31 und topfit ist, dann soll er oder sie bei der Polizei herzlich willkommen sein."
Die GÖD erklärt dazu in ihrer Resolution, dass die Exekutivbeamten im Außendienst enormen Belastungen ausgesetzt seien. "Die Streichung von Regelungen, die diese Belastungen berücksichtigen werden von der GÖD nicht hingenommen."
Abschaffen will Heinisch-Hosek im Rahmen der Dienstrechts-Novelle auch die Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst. Künftig sollen im Bundesdienst für Praktika bis zu drei Monaten einheitlich 900 Euro und für Praktika über drei Monate einheitlich 1.300 Euro bezahlt werden. "Das Gratis-Arbeiten von jungen, gut ausgebildeten Leuten soll der Vergangenheit angehören. Unsere Praktikantinnen und Praktikanten sollen von ihrer Arbeit auch leben können", erklärte die Beamtenministerin