Zu weig Anträge

Studenten vergessen auf Studienbeihilfe

23.02.2011

Viele Studenten stellen keine Anträge, weil sie Angebot nicht kennen.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Fast 65.700 Personen haben im Studienjahr 2009/10 einen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt, das sind 18 Prozent aller Studenten. Laut Schätzungen von Ursula Fehlinger, der Leiterin der Studienbeihilfebehörde, hätten allerdings mindestens weitere zehn Prozent aufgrund sozialer Bedürftigkeit Anspruch auf Unterstützung. Vor allem viele der geringen Beträge würden liegen bleiben, schließt sie aus der Verteilung der Stipendien. Doch wer kein Stipendium bekommt, ist von anderen Begünstigungen wie Fahrtkostenzuschuss oder Auslandsbeihilfe ausgeschlossen. "Im Zweifelsfall lieber einen Antrag stellen", appellierte Fehlinger im Gespräch mit Journalisten deshalb an die Studenten.

Ab dem kommenden Wintersemester rechnet Fehlinger allerdings ohnehin mit mehr Anträgen. Grund dafür ist die Streichung der Familienbeihilfe für 24- und 25-Jährige, durch die der Anteil an Studenten dieser Altersgruppe, die als sozial bedürftig eingestuft werden, steigen wird. Für manche Studenten könnte die Neuregelung sogar einen Gewinn bedeuten - während die Familienbeihilfe an die Eltern überwiesen wird, geht das Stipendium direkt an die Studenten.

Angebot unbekannt
Dass derzeit viele Studenten gar nicht erst ausloten, ob ihnen Unterstützung zustünde, führt Behörden-Leiterin Fehlinger auf die Unkenntnis des Angebots zurück. Auch die Angst, wegen mangelnden Studienerfolgs das Stipendium zurückzahlen zu müssen, sieht sie als Hemmnis. Dabei kann das nur im ersten Studienjahr passieren, danach muss jeder Bezieher ohnehin stets einen minimalen Studienerfolg nachweisen. Schafft ein Student mindestens 30 ECTS, hat er auch im kommenden Jahr Anspruch auf sein Stipendium; erst bei weniger als 15 ECTS muss man zurückzahlen. Zur Einordnung: Pro akademischem Jahr werden 60 ECTS als Arbeitspensum eines Vollzeitstudenten angenommen. "Man kann also ganz gefahrlos einen Antrag stellen", so Fehlinger.

Und noch mit einem anderen Vorurteil will Fehlinger aufräumen: Im Gegensatz zu früher sei es mittlerweile sehr einfach, um ein Stipendium anzusuchen. Viele Vorgänge seien bereits automatisiert, man müsse nur noch wenige Daten selbst liefern. Seit 2005 gibt es außerdem "Systemanträge": Der Student muss also nur einen Antrag stellen, danach wird er jährlich automatisch vom System neugeneriert. Fehlende Unterlagen werden per Mail angefordert. 2010 wurde ein Viertel aller Anträge bereits vollautomatisch bewilligt.

Formulare im Internet
Und auch für den Erstantrag muss man schon länger nicht mehr persönlich zu einer der sechs Stipendienstellen fahren: Alle Formulare können auf der Seite http://www.stipendium.at heruntergeladen und per Post verschickt oder - vorausgesetzt man ist Besitzer einer Bürgerkarte - überhaupt gänzlich online ausgefüllt werden.

Von den 65.671 Anträgen auf Studienbeihilfe im Jahr 2009/10 wurden rund 70 Prozent genehmigt, die Behörde hat dafür insgesamt rund 174 Mio. Euro ausgeschüttet. Die Zuschüsse betragen dabei grundsätzlich zwischen fünf und 475 Euro pro Monat. Zusätzliche Unterstützung bekommen aber Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, Studenten mit Selbsterhalterstipendium, Vollwaisen, Studenten mit Sorgepflichten und solche, die verheiratet sind. Insgesamt bekommen jene, die Anspruch auf das Höchststipendium haben, damit 679 Euro pro Monat.

Eltern-Einkommen als Basis
Das Stipendium wird auf Basis des Einkommens der Eltern, des Studenten selbst (wenn er mehr als 8.000 pro Jahr verdient) und jenem des Ehepartners berechnet. Dabei wird die zumutbare Unterhaltsleistung herangezogen, zu der die Eltern gesetzlich verpflichtet sind. Verdienen die Eltern zu wenig, um studierende Kinder zu unterstützen, haben diese ebenfalls Anspruch auf das Höchststipendium. 50 Prozent der Studienbeihilfebezieher fallen in diese Gruppe.

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