Etappensieg für Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle im Rechtsstreit um die „autonomen“ Studiengebühren: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies am Donnerstag die erste Klage aufgrund formaler Gründe ab.
Von einem Studenten der Universität Wien war eine sogenannte Individualbeschwerde direkt beim VfGH eingebracht worden. Das sei unzulässig, stellte der VfGH nun fest. Es müsse eine Bescheidbeschwerde eingebracht werden.
Neue Klagen. Einen solchen Bescheid hat der Senat der Uni Wien erlassen: Er lehnte sieben Klagen gegen Studiengebühren ab. Die Beschwerde gegen diese Bescheide will ÖH-Anwalt Michael Pilz schon kommende Woche einbringen. Töchterle: „Die inhaltliche Entscheidung gilt es abzuwarten.“
Hintergrund: Töchterle hatte ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Unis aufgrund ihrer Autonomie eigenständig Gebühren einheben könnten. 8 von 21 Unis verlangen ab Herbst von Nicht-EU-Bürgern und Langzeit-Studenten 363 Euro pro Semester. Scheitern die Klagen, könnte es Gebühren für alle in beliebiger Höhe geben.
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