Anmeldung ist unverbindlich, aber Vorraussetzung für die Inskription.
Mit der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) kommt noch eine weitere Neuerung auf angehende Universitätsstudenten zu: Mit dem kommenden Studienjahr müssen sie sich bis spätestens 31. August (Wintersemester) bzw. 31. Jänner (Sommersemester) vorab registrieren. Das Zeitfenster für diese unverbindliche Anmeldung muss laut Gesetz mindestens zwei Wochen betragen. Ob diese auch online möglich sein wird, können die Unis autonom bestimmen. Laut Wissenschaftsministerium wird dies aber "soweit bekannt" vom Großteil der Standorte ermöglicht.
Eine Inskription ist künftig - zumindest bis zum Auslaufen der bis 2014 befristeten Regelung - nur in jenem Fach und an jener Uni möglich, wo man sich vorher angemeldet hat. Man kann sich auch an mehreren Unis bzw. für mehrere Studien anmelden, um etwa innerhalb der Nachfrist noch sein Studium wechseln zu können. Das Zeitfenster für die Registrierung können die Unis individuell festlegen.
Hintergrund des neuen Systems ist laut Ministerium der Wunsch der Unis nach verbesserter Planbarkeit. Auch wenn die Vorabregistrierung unverbindlich ist, wird nicht erwartet, "dass sich viele Bewerberinnen und Bewerber 'flächendeckend' für alle Studien anmelden".