VfGH-Entscheidung
Studiengebühren beunruhigen Koalition
22.01.2011
Sowohl die Gebührenpflicht als auch die Ausnahmen wackeln.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die 2008 von SPÖ, Grünen und FPÖ geschaffenen weitgehenden Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht zu prüfen, könnte weitreichende Folgen für die Koalition aus SPÖ und ÖVP haben. Sie könnte nämlich sowohl die Aufhebung der gesamten Gebührenpflicht nach sich ziehen als auch die Abschaffung der 2008 geschaffenen Ausnahmen - was bedeuten würde, dass wieder alle Studiengebühren zahlen müssten. Beide Fälle würden einer der beiden Regierungsparteien gut gefallen und die andere in Zugzwang bringen.
Konkret sieht die derzeit aktuelle Gebührenregelung vor, dass Studenten zwar grundsätzlich Studienbeiträge zu bezahlen haben. Dazu gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. So müssen etwa keine Beiträge geleistet werden, wenn die Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird. Und hier liegt auch das vom VfGH geortete Problem: Studienabschnitte gibt es nur in Diplomstudien - für Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sind im Gesetz aber keine zeitlichen Vorgaben und keine Studienabschnitte enthalten. Die Definition der Ausnahmeregelung könnte deshalb unklar und damit verfassungswidrig sein.
Überprüfung
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, deutet den vom VfGH gefassten Prüfungsbeschluss so, dass die gesamte Studiengebühr-Bestimmung überprüft wird. "Nach der Begründung schaut es eher nach einer Gesamtaufhebung aus", so Mayer. Damit fielen die gesamten Studiengebühren weg - was der SPÖ wohl nur recht wäre.
Ebenfalls möglich wäre aber auch, dass nur die Ausnahmebestimmung fällt, so Mayer. Folge wäre plötzlich wieder die Gebührenpflicht für alle. In diesem Fall könnte sich die ÖVP genüsslich zurücklehnen.
Probleme
Eine nötige Reparatur der Regelung wäre für beide Parteien schwer argumentierbar: Vor allem die SPÖ müsste die grundsätzliche Studiengebührenpflicht anerkennen und die Beiträge - wenn auch mit Ausnahmen - wieder einführen, die ÖVP müsste weitgehende Ausnahmeregelungen zur Gebührenpflicht mittragen. Am bequemsten wäre natürlich die Bestätigung der Regelung durch den VfGH - mit einer Entscheidung ist frühestens im Juni zu rechnen.