Der Verfassungsgerichtshof räumt der Regierung jedoch eine Reparaturfrist ein.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Regelungen zu den Studienbeiträgen als verfassungswidrig an. Das nunmehr aufgehobene Gesetz regle nicht präzise genug, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Hintergrund: Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien ein "Auslaufmodell", da es diese nur mehr bei den auslaufenden Diplomstudien gebe.
Verfassungswidrig
Laut VfGH bleibt unklar, wie nun die Studienzeit, die für die Befreiung von Studienbeiträgen maßgeblich ist, zu bestimmen sei. Hintergrund: Die meisten Studien wurden bereits auf die Bologna-Struktur mit Bachelor und Master umgestellt, in der es keine Unterteilung in Studienabschnitte gibt. Daher habe man die gesetzlichen Bestimmungen über die Studienbeiträge sowie eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums dazu als verfassungswidrig bzw. gesetzwidrig aufgehoben, so Holzinger. Eine Reparaturfrist wurde bis zum 29. Februar 2012 eingeräumt.
Auf die Frage, ob bis zum Auslaufen der Reparaturfrist Studenten, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist studieren, weiterhin ihre Beiträge entrichten müssen, meinte Holzinger, dies sei "verfassungsrechtlich außer Streit gestellt". Bis zum 29. Februar 2012 gilt also die derzeitige Regelung weiter.