Anwalt des Hofrates erklärt: "Suspendierung war ein Schnellschuss".
Der wegen des Salzburger Finanzskandals am 3. Jänner 2013 suspendierte Leiter der Landes-Finanzabteilung, Eduard Paulus, darf seinen Dienst wieder antreten. "Wir haben heute den Bescheid erhalten, dass die Suspendierung aufgehoben wurde", erklärte Paulus' Rechtsanwalt Martin Riedl am Donnerstag gegenüber der APA. Die Aufhebung der Suspendierung durch die Disziplinarkommission sei aus formalrechtlichen Gründen erfolgt, sagte Riedl.
Ab Freitag im Dienst
Die letztinstanzliche Entscheidung der Disziplinarkommission für Salzburger Landesbeamte "ist rechtskräftig", erläuterte der Rechtsanwalt aus Wien, der für Paulus gegen die Suspendierung Berufung eingelegt hatte. Der Hofrat werde somit morgen, Freitag, wieder für das Land arbeiten, erklärte Riedl. "Sonst wäre das ein unentschuldigtes Fernbleiben. Das kann ich ihm nicht anraten."
"Schnellschuss"
Die Suspendierung sei ein "Schnellschuss" gewesen, man habe offensichtlich nicht genug ins Gesetz hineingeschaut, erklärte der Advokat. Paulus sei suspendiert worden, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen seien.
Die Begründung der Disziplinarkommission gehe in die Richtung, dass der Verdacht von Dienstpflichtverletzungen dem Hofrat erst nach Erlassung des Suspendierungsbescheides durch eine hierfür berufene Stelle zur Last gelegt worden sei. Auf die inhaltliche Argumente der Berufung sei man gar nicht mehr eingegangen, sagte Riedl.
Spekulationsverluste
Paulus wurde am Tag der Suspendierung vorgeworfen, er habe von Spekulationsverlusten gewusst, die Landesregierung aber darüber nicht informiert. Aus dem Büro von Personal-Landesrat Sepp Eisl (V) hieß es damals, dass sich der Verdacht aus vorliegenden Dokumenten ergebe. Paulus selbst hatte sich als "Sündenbock" und "Bauernopfer" gesehen und die Vorwürfe vehement bestritten: Er habe erst am 26. November 2012 von der mittlerweile entlassenen Mitarbeiterin Monika Rathgeber erfahren, dass sie Buchwerte versteckt habe.
Gegen Paulus ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs bzw. einer Beitragstäterschaft. Auch gegen Rathgeber und einen weiteren Mitarbeiter der Finanzabteilung ist ein Strafverfahren anhängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
© APA/ Gindl
© APA/ Gindl
© APA/ Gindl
© APA/ Gindl
© APA/ Gindl