Rauchverbot in Lokalen

Weg durch Raucher- bereich "zumutbar"

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Nationalrat beschließt "authentische Interpretation" von Tabakgesetz.

Auch wenn es sich der Gesundheitsminister wünscht, wird es wohl so schnell nichts mit einem generellen Rauchverbot in Lokalen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag die "authentische Interpretation" des Tabakgesetzes beschlossen. Darin wird festgehalten, dass es Nichtrauchern zumutbar ist, auf dem Weg zur Toilette oder zum Hauptraum eines Lokals den Raucherbereich zu passieren.

   SPÖ und ÖVP reagieren damit auf zwei Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Der hatte im Vorjahr festgestellt: Die Trennung der Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereiche sei nur dann konform mit dem Tabakgesetz, wenn der Nichtraucher beim Besuch eines Kaffeehauses oder einer Gaststätte keinen Raucherraum durchschreiten muss. In der Folge hagelte es Proteste von Gastronomen, die ihre Lokale umgebaut hatten, um das Gesetz zu erfüllen, nun aber - laut VwGH - erst recht wieder dagegen verstießen. Die Regierung argumentiert damit, dass der VwGH dem Willen des Gesetzgebers von 2008 - als das Gesetz beschlossen wurde - widerspreche.

   Das Thema spielte auch bei den Koalitionsverhandlungen eine Rolle, und kurz sah es danach aus, als könnte man sich doch auf ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie, wie es in zahlreichen EU-Staaten bereits üblich ist, einigen. Zu guter Letzt aber beschlossen SPÖ und ÖVP, mittels einem eigenen Gesetz zu erklären, dass ein kurzer Gang durch den Raucherraum Nichtrauchern durchaus zuzumuten ist. Denn hier sei die Gefahr des Passivrauchens wohl nicht gegeben.

   FPÖ, Grüne und NEOS kritisierten im Verfassungsausschuss am Dienstag, dass auch weiters keine Rechtssicherheit für die Wirte gebe. Die FPÖ stimmte dem Gesetz aber schließlich doch zu, wenn auch mit "Bauchweh". Ebenso dafür stimmte das Team Stronach. Grüne und NEOS lehnten ab: Die NEOS-Mandatarin Angelika Mlinar brachten einen Antrag auf ein allgemeines Rauchverbot in Lokalen ein, der allerdings nur von den Grünen unterstützt wurde. Die fordern nicht nur weiter ein absolutes Rauchverbot, Mandatar Albert Steinhauser hegt auch formale Bedenken, wenn fünf Jahre nach Beschluss des Tabakgesetzes nun eine Erläuterung beschlossen werde.

   SPÖ und ÖVP verteidigten diese Vorgehensweise indes. Zweck sei nicht eine Reparatur des Tabakgesetzes, sondern dessen authentische Interpretation, und eben diese sein nötig für Rechtssicherheit, so SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann. Sein ÖVP-Pendant Wolfgang Gerstl befand, der VwGH habe mit seinen beiden Entscheidungen seine Kompetenz überschritten und als Gesetzgebungsorgan agiert.

   Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) indes trat am Dienstag für eine Stärkung des Nichtrauchens ein. Hierzu brauche es aber eine parlamentarische Mehrheit, und die gibt es derzeit nicht, räumte er ein. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geht es nun nicht um eine Entschärfung des Rauchverbots, sondern um eine Übergangsregelung, um Rechtssicherheit herzustellen. Der Sozialminister geht davon aus, dass es sich in Richtung generelles Rauchverbot in Restaurants entwickelt. "Es ist halt noch nicht so entschieden", meinte Hundstorfer.
 

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