Nationalrat
Teilpension: Gesetzes- Entwurf im Herbst
27.03.2014
Sozialminister Hundstorfer: Modell soll ab 1. Jänner 2015 wirksam werden.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will den Gesetzesentwurf für die Einführung einer Teilpension spätestens im Herbst vorlegen. Zur Beschäftigungsförderung älterer Arbeitssuchender verwies er am Donnerstag in der Fragestunde des Nationalrats auf jene 350 Mio. Euro, die dafür in den nächsten drei Jahren vorgesehen sind.
Neues Modell ab 1. Jänner 2015
Geht es nach Hundstorfer, soll die Möglichkeit zur Teilpension mit 1. Jänner 2015 wirksam werden. Laut Regierungsprogramm ist sie für Arbeitnehmer ab einem Alter von 62 Jahren vorgesehen. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss die Arbeitszeit bzw. das Einkommen zumindest um 30 Prozent reduzieren.
Nicht gelten ließ Hundstorfer die Vorwürfe der FPÖ, wonach Österreicher am Arbeitsmarkt und beim Zugriff auf die Sozialtöpfe unter ausländischer Konkurrenz zu leiden hätten. In Wahrheit gebe es eine Stagnation und de facto keine Zuwanderung mehr nach Österreich, betonte der Minister. Außerdem zahlten Ausländer ins Sozialsystem mehr ein, als sie herausbekämen. "Zuwanderung ist in Wahrheit eine Unterstützung der österreichischen Staatshaushalte", sagte er. "Das ist so stark bestätigt, dass es irgendwann die Freiheitlichen auch mitkriegen werden."
In Sachen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer erinnerte er an die Anmeldebescheinigung, für die EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten wollen, einen Arbeitsplatz und ausreichend finanzielle Mittel nachweisen müssen. Die Lage sei dadurch "um Eckhäuser entspannter als in der Bundesrepublik Deutschland".