Sondersitzung zum Telekom-Skandal fix. Grüne wollen U-Ausschuss durchsetzen.
Grüne-Chefin Eva Glawischnig hat sie gefordert – FPÖ und BZÖ stimmen zu. Damit ist fix: Der Nationalrat wird innerhalb von 14 Tagen zur Sondersitzung in Sachen Telekom zusammentreten. Zu rechnen ist, dass das Parlament kommende Woche tagen wird. Nächste reguläre Sitzung wäre am 21. September.
Gegenüber ÖSTERREICH kündigt der Grüne Peter Pilz einen Antrag auf Einsetzung eines „Korruptions-U-Ausschusses“ an. Der Fall Telekom soll dabei eine Hauptrolle spielen. Pilz hat schon eine Zeugenliste parat, er plant drei Gruppen:
● Konzern-Chefs: Firmenbosse der staatsnahen Betriebe sollen den Anfang machen, etwa die früheren Telekom-Chefs Heinz Sundt und Boris Nemsic.
● „Die Geld-Briefträger“: Als „Geldbriefträger“ (Pilz) sollen der PR-Unternehmer Peter Hochegger und Alfons Mensdorff-Pouilly als Zeugen auftreten.
● Fünf Ex-Minister: Gleich fünf Ex-Regierungsmitglieder sieht Pilz verstrickt: Allen voran Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (Pilz: „Der Pate“). Von Ex-ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer will Pilz wissen, wie Telekom-Geld zu dessen Fußball-Klub Sierning gelangte. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll seine Verbindung zu Hochegger erklären und Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach, wie er 260.000 € von der Telekom abcashte, Ernst Strasser, warum er den Polizeifunk-Auftrag dem Konsortium Tetron verschaffte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Allerdings: Noch gibt es von SPÖ und ÖVP kein Ja zum U-Ausschuss. Doch Experten gehen davon aus, dass der Druck zu groß wird und sich weder SPÖ noch ÖVP auf Dauer verschließen. Es ist zu erwarten, dass Kanzler Faymann schon heute im ORF-Sommergespräch vorsichtige Zustimmung andeuten wird. Er will nur sichergestellt haben, dass die parlamentarische Untersuchung nicht die Ermittlungen der Justiz behindert.
Übrigens: Das Human-Institut hat abgefragt, an wen die Österreicher in Sachen Korruption denken. Auf Platz 1: Ex-Sunnyboy Karl-Heinz Grasser.
Schieszler: Zoff um Kronzeugen-Vertrag
Telekom kontert Schieszler-Vorwürfe: rechtlich kein Schadenersatzverzicht möglich.
Gernot Schieszler, Ex-Vorstand der Telekom Austria (TA), ist als Kronzeuge eine Schlüsselfigur im Telekom-Skandal. Er soll, wie berichtet, mit seinen Aussagen die Justiz bei der Aufklärung der Affäre unterstützen. Die Kronzeugen-Regelung schützt vor strafrechtlichen Folgen, nicht aber zivilrechtlichen Ansprüchen. Wie Schieszlers Anwalt gegenüber ÖSTERREICH bestätigt, sei man an die TA herangetreten, um eine Vereinbarung zu treffen, die Forderungen gegenüber Schieszler abgemildert hätte. Der Vorschlag, den die TA daraufhin übermittelte, sei aber auf einen „Knebelungsvertrag“ hinausgelaufen: Schieszler hätte nur aussagen dürfen, was nicht zu Ermittlungen gegen die TA selbst geführt hätte. Das sei eine unerfüllbare Bedingung, so Anwalt Dieter Heine, der Schieszler gemeinsam mit Stefan Prochaska vertritt.
Die Telekom konterte die Vorwürfe am Montag: Schieszler habe 300.000 Euro als Wiedergutmachung angeboten, schon aus aktienrechtlichen Gründen könne das Unternehmen auf so etwas nicht eingehen. Warum die TA dann überhaupt einen Vertragsentwurf vorgelegt habe, ist für Heine nicht nachvollziehbar. (sea)