18.000-Euro-Nationalrat Klaus Wittauer ist ein Provisions-Kaiser.
Große Aufregung um die ÖSTERREICH-Enthüllung rund um Ex-FPÖ-Politiker Klaus Wittauer (51). Der frühere Nationalrat (bis 2006) war kein Big Player in der Politik. Aber in seiner Funktion als FPÖ-Telekomsprecher für die Telekom Austria offenbar von großem Nutzen.
Wie ÖSTERREICH berichtete , kassierte er ab 1. Mai 2007 satte 432.000 Euro (18.000 Euro brutto pro Monat für zwei Jahre) von der Telekom für seine Beratungstätigkeit bei der eTel Austria (2007 von der Telekom gekauft). Insider erzählen, dass sich Wittauer in Tirol gerne mit seinen guten Telekom-Kontakten brüstete.
Immo-Deal Schillerplatz
Aber damit nicht genug. Denn jetzt stellt sich heraus: Landwirt Wittauer hat auch in einer weiteren Causa bei der Telekom Austria lobbyiert. Konkret für den brisanten Immobiliendeal Schillerplatz 4 in der Wiener City.
Zur Erinnerung: Barbara Huber-Lipp, Ehefrau von Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, kaufte der Telekom das Haus 2006 um kolportierte 5,8 Millionen Euro ab (obwohl es offenbar weit höhere Angebote gegeben hatte. Ein Jahr später reichte sie es an die Baufirma Seeste weiter. Für rund 11 Millionen Euro (also fast das Doppelte). Ein Traum-Gewinn.
ÖSTERREICH liegt nun der Mail-Verkehr rund um den Deal vor. Daraus geht hervor: Wittauer soll mit seinen Telekom-Kontakten kräftig mitgeholfen haben, das Geschäft im Interesse von Ex-ÖBB-Chef Martin Huber einzufädeln. Die Telekom nahm einen Millionen-Verlust in Kauf.
Brisant
In der Mail vom 2. November 2007 an Wittauer heißt es: Das Angebot könnte lauten: Bei Finalisierung der Version groß, die ja nur nach erfolgter Version klein und nach Verkauf von Hr. HM (Abkürzung für Martin Huber) realisierbar ist, die Höhe der Provision phantasievoll zu refundieren.
ÖSTERREICH versuchte den Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten ans Telefon zu bekommen. Doch seine Frau entschuldigte ihn: „Er ist heute bei einer Jagd.“
Pikantes Detail am Rande: Wittauer ist auch Verwaltungsrat der Schweizer Firma PSW Systems AG. Das offizielle Firmenprofil lautet: „Empfang von Lizenzen und Provisionen“. Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung.