Telekom-Prozess

Gorbach mit Erinnerungslücken

10.09.2013

Staatsanwalt vermutet Zusammenhang zwischen Novelle und Zahlungen ans BZÖ.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Im Telekom-Prozess um Geldflüsse an das BZÖ im Wahlkampf 2006 hat am Dienstag Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach als Zeuge ausgesagt. Thema der Befragung des ehemaligen Infrastrukturministers war die Universaldienstverordnung, die 2006 unter nicht geklärten Umständen zugunsten der Telekom geändert wurde. Die Novellierung dieser Verordnung sei nur eines von vielen offenen Themen und keine "Causa prima" gewesen, betonte Gorbach. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass die Telekom wegen einer Änderung auf ihn zugekommen wäre.

   Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Zusammenhang zwischen der Novellierung und der inkriminierten Zahlung von 960.000 Euro an Telekom-Geldern in Richtung BZÖ, zumal Gorbach damals für die Orangen in der Regierung saß und die Materie in seinen Zuständigkeitsbereich ressortierte. Eine Änderung der Verordnung sei immer wieder seit Jahren als Thema herumgeschwirrt, erklärte Gorbach. Sie sei eines unter mehreren Themen auf einer Liste, was noch aufzuarbeiten sei, gewesen. Damit befasst sei seine Beamtenschaft gewesen, es könne sein, dass auch Vertreter des Telekom-Regulators RTR an ihn herangetreten seien. "Vonseiten der Telekom ist mir nicht erinnerlich, dass jemand an mich herangetreten wäre", meinte er auf eine entsprechende Frage von Richter Michael Tolstiuk. Seine Fachabteilungen hätten sicher auch Experten eingebunden, er denke da an die RTR oder Telekom, gab Gorbach aber an.

   Engen Kontakt mit dem mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger, der für die Telekom tätig war, hatte Gorbach nach eigenen Angaben nicht: "Dann und wann hab' ich ihn am Gang getroffen", Hochegger habe schon Kontakte zum Ministerium gehabt, bevor er dort verantwortlich wurde, aber: "Mir ist es nicht erinnerlich, dass ich mit ihm über Telekom-relevante Themen gesprochen hätte."

   Zur finanziellen Situation des BZÖ vor der Nationalratswahl 2006 machte Gorbach - damals geschäftsführender Bündnisobmann - keine Angaben: Er sei nicht involviert gewesen in Organisatorisches oder Finanzielles in Hinblick auf die Wahl. 2005 sei durch eine "mediale Indiskretion" bekannt geworden, dass er nach der Legislaturperiode in die Privatwirtschaft wechsle, "damit war klar, ich spiele für den Wahlkampf 2006 keine Rolle mehr". Der neue Spitzenkandidat Peter Westenthaler habe auch relativ rasch das Zepter in die Hand genommen.

   Kein Beweisthema für die Befragung des früheren Vizekanzlers waren die weiterhin gegen ihn laufenden Ermittlungen, bei denen die Staatsanwaltschaft 268.800 Euro nachgeht, die Hochegger über die Valora AG nach dessen Ausscheiden aus der Politik an Gorbachs ehemalige Sekretärin überwiesen hatte. Fragen von Staatsanwalt Hannes Wandl in diese Richtung - nämlich über die Gespräche des damaligen Vizekanzlers mit Hochegger über die Zeit nach der Politik - wiegelte Gorbach ab: "Herr Staatsanwalt, Sie wissen, dass es hier laufende Ermittlungen gibt und dass diese Frage in den Themenkomplex fällt, das will ich nicht beantworten."

   Im laufenden "Telekom IV"-Prozess geht es um Geldflüsse der Telekom Austria an zwei im Wahlkampf 2006 für das BZÖ tätige Werbeagenturen. Insgesamt haben die Agenturen 960.000 Euro bekommen, davon 240.000 für den später abgesagten Persönlichkeitswahlkampf der damaligen Justizministerin Karin Gastinger. Während die Ermittlungen gegen die Ex-Ministerin eingestellt wurden, müssen sich in der Causa sechs Angeklagte, darunter Lobbyist Hochegger, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und der frühere BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, wegen Untreue bzw. teilweise auch falscher Zeugenaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

   Wie Richter Michael Tolstiuk zu beginn des mittlerweile neunten Prozesstages bekannt gab, sollen die am Montag beschlossenen fünf zusätzlichen Zeugenbefragungen noch diese Woche stattfinden. Ein erster zusätzlicher Zeuge soll noch am heutigen Dienstag aussagen, die anderen im Laufe der Woche. Ob das Urteil wie ursprünglich geplant am Freitag fallen kann, ist damit weiter offen.

 

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