Telekom-Prozess

Rumpold-Urteil am 9. August geplant

31.07.2013

Prozess um mutmaßlich illegale FP-Finanzierung soll am Freitag nächster Woche enden.

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© TZ Österreich
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Im Prozess um eine mutmaßlich illegale verdeckte Parteispende der Telekom Austria an die FPÖ im Jahr 2004 wird das Urteil nun für 9. August erwartet. Das geht aus dem aktualisierten Prozessfahrplan der Justiz hervor. Das Verfahren um die Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes 2006 durch die Telekom wird sich dagegen wie geplant in den September ziehen. Geladen ist eine Reihe prominenter Zeugen, darunter Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach.

Fortgesetzt wird der Prozess im Wiener Straflandesgericht am 5. August. Geladen sind zwei Beamte des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie ein weiterer Zeuge, der Angaben zu einem jener vier Konzepte machen soll, für die die Telekom Austria 2004 insgesamt 600.000 Euro an die Agentur mediaConnection von Gernot Rumpold gezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft spricht von "wertlosen Vorkonzepten" und vermutet eine verdeckte Parteispende an die FPÖ, für die Rumpold damals Wahlkämpfe organisierte. Rumpold weist das zurück und behauptet, er habe über die dem Gericht vorliegenden Unterlagen hinaus weitere Konzepte geliefert.

Abgeschlossen werden sollen die Zeugenbefragungen in diesem justizintern als "Telekom III" bezeichneten Verfahren am 8. August. Hier sind zwei Zeugen geladen, darunter Rumpolds Ex-Frau und damalige Geschäftspartnerin Erika Daniel. Tags darauf hat Richter Michael Tolstiuk nach jetzigem Stand das Urteil eingeplant, sollte es nicht noch zu Verzögerungen kommen.

BZÖ-Verfahren wird wieder abgespalten
Tolstiuk hatte den Prozess in Sachen FPÖ/Rumpold zwischenzeitlich mit einem ebenfalls von ihm geleiteten "Telekom IV"-Verfahren zusammengelegt, bei dem es um verdeckte Wahlkampfspenden der Telekom Austria in Richtung BZÖ im Jahr 2006 geht. Dieses Verfahren wird ab 6. August wieder getrennt weitergeführt: An diesem Tag soll der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, Ex-Telekom-Manager Gernot Schieszler aussagen. Ebenfalls geladen sind für den 6. und 7. August ehemalige BZÖ-Mitarbeiter sowie ein damals für Regulierungsfragen zuständiger Telekom-Mitarbeiter.

Letzterer soll zur Universaldienstverordnung des Jahres 2006 befragt werden. Die Anklage glaubt, dass die Telekom 960.000 Euro an zwei für das BZÖ tätige Werbeagenturen bezahlt hat, um die Partei damit zu einer für den Konzern günstigen Novellierung der Universaldienstverordnung zu bewegen. Das BZÖ weist das zurück.

Ein Urteil im "Telekom IV"-Verfahren ist noch nicht absehbar. Für 9., 10. und 11. September ist noch eine Reihe prominenter Zeugen geladen. Darunter Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach, in dessen Zuständigkeit als Infrastrukturminister die Verordnung fiel, die frühere Justizministerin Karin Gastinger, deren Persönlichkeitswahlkampf von der Telekom finanziert werden sollte, sowie der damalige BZÖ-Spitzenkandidat Peter Westenthaler. Ebenfalls aussagen soll VP-Generalsekretär Hannes Rauch - und zwar zur Frage, ob die ÖVP tatsächlich versucht hat, Gastinger vom BZÖ abzuwerben.



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