Erstes Urteil

Telekom-Prozess: Tina H. verurteilt

05.08.2013

20 Monate bedingt. Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligte.

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Im "Telekom IV"-Prozess, in dem es um angeblich verdeckte Parteispenden von insgesamt 960.000 Euro ans BZÖ geht, ist am Montag ein erstes Urteil gefallen. Die Werberin Tina H., die vom Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen BZÖ-Politikerin engagiert worden war, wurde im Wiener Straflandesgericht wegen Untreue als Beteiligte zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tina H. hatte mittels Scheinrechnungen dazu beigetragen, dass die Telekom Austria (TA) am 19. September 2006 240.000 Euro flüssig machte, die für die Finanzierung von Gastingers Werbekampagne vorgesehen waren. "Sie haben bewusst ein falsches Anbot und eine falsche Rechnung gelegt", stellte Richter Michael Tolstiuk fest.

Der Tatbeitrag sei aber "ein einmalig falscher Schritt" gewesen: "Sie haben sich dazu hinreißen lassen." Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und ihre bisherige Unbescholtenheit kam die Werberin, die erklärt hatte, auf Betreiben Pöchingers tätig geworden zu sein, mit einer Bewährungsstrafe davon. Darüber hinaus wurde sie zur Rückzahlung der 240.000 Euro, von denen sie selbst laut ihren Angaben mit höchstens 10.000 Euro für tatsächlich erbrachte Leistungen profitiert haben will, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution verdonnert.

Tina H. erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Hannes Wandl gab vorerst keine Erklärung ab. Gegen die sechs weiteren Angeklagten in dieser Causa - darunter der Lobbyist Peter Hochegger, Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer und der Ex-BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, die sich allesamt "nicht schuldig" bekennen, wird morgen, Dienstag, ab 10.00 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal weiterverhandelt.

Finale im FPÖ-Verfahren
Während das BZÖ-Verfahren zumindest bis weit in den September hinein die Justiz beschäftigen wird, dürfte der zwischenzeitlich mit diesem zusammengelegte und nun wieder getrennt geführte "Telekom III"-Prozess um die angeblich illegale, über den FPÖ-Werber Gernot Rumpold geflossene TA-Spende von 600.000 Euro am kommenden Freitag zu Ende gehen. Nachdem Staatsanwalt Herbert Harammer auf die Einvernahme der schwererkrankten und in der Vorwoche operierten Erika Daniel, Rumpolds Ex-Frau, verzichtet und sich mit der Verlesung ihrer polizeilichen Einvernahme einverstanden erklärt hatte, nahm auch Rumpolds Verteidiger Markus Singer nach Rücksprache mit seinem Mandanten von seinem Ansinnen Abstand, die Zeugin persönlich vom Gericht vernehmen zu lassen.

31 Grad im Gerichtssaal
Der heutige Verhandlungstag im am Nachmittag fast unerträglich heißen Großen Schwurgerichtssaal - ein vom Richter mitgebrachtes Thermometer zeigte 31,1 Grad Celsius an - war zunächst im Zeichen von zwei Beamten des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) gestanden.

Ermittler im Zeugenstand
Die Polizisten hatten am 9. August 2011 Natascha R., die Ex-Sekretärin von Gernot Rumpold, zeugenschaftlich befragt, die laut Anklage im Auftrag des damaligen FPÖ-Werbers eine an die Telekom adressierte Rechnung der Rumpold'schen "mediaConnection" über 600.000 Euro erstellt und per Fax der Telekom in Verbindung mit "vier wertlosen Vorkonzepten" (Anklage) übermittelt hatte.

Dem Polizeiprotokoll zufolge soll R. dabei angegeben haben, sie habe Rechnungen geschrieben, bei denen die Gegenleistung nicht nachvollziehbar gewesen sei. In der Hauptverhandlung hatte die Zeugin am 10. Juni 2013 jedoch unter Wahrheitspflicht beklagt, sie sei von den Beamten "sehr oft missverstanden worden" und die Einvernahmesituation sei "unangenehm" gewesen. Die Polizisten hätten sie in ihrer Wohnung in Wien-Donaustadt regelrecht überfallen und "ein paar Fragen, kurz" avisiert. Die Befragung hätte dann aber fünfeinhalb Stunden gedauert, sie habe sich nicht um ihr Kleinkind kümmern können und "nichts zu Mittag gegessen".

Weiters behauptete die Zeugin, die Polizistin hätten ihr das Protokoll nicht gezeigt oder vorgelesen. Einiges, was darin enthalten sei - etwa, dass bei Gernot Rumpold Geldkuverts im Safe lagen -, hätten die Polizisten sinnentstellt wiedergegeben.

Die zwei Polizeibeamten hielten dem nun im Zeugenstand entgegen, Natascha R. habe ihre Befragung über den Laptop, in den die Angaben eingetippt wurden, "ständig mitgelesen". Das Protokoll sei am Schluss ausgedruckt und ihr noch einmal übergeben worden. Er gehe davon aus, dass sie jede Seite durchgelesen habe, so einer der Beamten. Rumpolds Ex-Sekretärin habe sich auch nicht überfallen gefühlt, sondern die Beamten im Gegenteil "freudig empfangen", wie einer der beiden wörtlich erklärte.





 
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