Sicherheitslücke

Terrorverdächtiger zu Gast beim Bundespräsidenten

30.11.2007

Ein Mann, gegen den ein Verfahren wegen Terrorverdachts läuft, ist trotz Sicherheitsmaßnahmen bei Einladungen von Präsident und Kanzler erschienen.

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© APA
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Wie sicher sind Österreichs Politiker? Bei zwei Herbstveranstaltungen - eine beim Bundespräsidenten und eine beim Bundeskanzler - wurde laut Ö1 jüngst ein Mann eingeladen, gegen den beim Wiener Landesgericht ein Verfahren wegen Terrorismusverdachts läuft.

Palästinenser kommt zum Händeschütteln
Der betroffene Palästinenser ist kein Unbekannter. Seine Organisation steht auf der US-Terrorliste. Seit Frühjahr 2006 wird am Landesgericht gegen ihn auf Basis einer Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt. Der Vorwurf: Bildung einer terroristischen Vereinigung. Trotzdem war der Mann offizieller Gast bei den hochrangigen Empfängen.

Bundespräsident Heinz Fischer und SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hatten zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan zu den Zusammenkünften eingeladen.

Glaubensgemeinschaft wusste das nicht
Die islamische Glaubensgemeinschaft, die die Gästeliste erstellt hat, verweist darauf, dass zu der Veranstaltung beim Präsidenten 170, beim Kanzler sogar 330 Personen eingeladen wurden. Vor allem aber habe die Glaubensgemeinschaft keinen Zugang zu Ermittlungsunterlagen des Gerichts oder des Verfassungsschutzes, selbst auf Nachfrage würde man wegen des Datenschutzes keine Auskunft bekommen.

Innenministerium beanstandete niemand
Die Einladungslisten gehen prinzipiell an das Innenministerium zur routinemäßigen Überprüfung der Personen. Die Liste für diese Veranstaltung kam aber ohne Streichungen von Namen zurück, auch die betreffende Person wurde nicht beanstandet.

Unklar ist, ob und wer die Gästelisten im Innenministerium prüft. Anbieten würde sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das ja auch für Personenschutz verantwortlich ist. Und das - wie gesagt - die Anzeige gegen den betroffenen Palästinenser eingebracht hat und im Auftrag des Gerichts gegen den Mann ermittelt.

Darf Innenressort gar nicht prüfen?
Im Innenministerium hat man zwar Schreiben plus Gästeliste erhalten, aber nicht mit der Aufforderung, die Gäste zu überprüfen. Denn dafür gibt es laut Innenressort keine Rechtsgrundlage im Sicherheitspolizeigesetz. Immerhin hätte man bei der Feier im Bundeskanzleramt eine Zutrittskontrolle durchgeführt.

Passiert ist bei dem Empfang nichts.

Nichtsdestoweniger stellt sich die Frage, was all die neuen, umfangreichen Ermittlungsbefugnisse der Polizei zur Terrorbekämpfung bringen sollen, vom Lauschangriff über Videoüberwachung bis zur Onlinedurchsuchung mit Bundestrojanern, angesichts derartiger Fehler.

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