Kommende Woche wird Grasser erfahren, ob er im Buwog-Verfahren angeklagt wird.
Der Weisungsrat hat entschieden: Kommende Woche wird Karl-Heinz Grasser erfahren, ob er in der Buwog-Causa angeklagt wird. Sollte dem Ex-ÖVP-Politiker tatsächlich – womit Insider rechnen – der Prozess gemacht werden, geht das nicht sehr rasch. Anwalt Manfred Ainedter rechnet damit, dass viele der etwaigen 18 Angeklagten Einsprüche erheben werden: Ein Prozess könnte dann erst 2017 starten.
Korruption
Doch was könnte Grasser vorgeworfen werden? Es geht um den Verdacht der Korruption und des Amtsmissbrauchs. Grasser war 2004 für die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen zuständig. Zentraler Punkt: Hat Grasser konkrete Kaufgebote via seinen Trauzeugen Walter Meischberger und den Lobbyisten Peter Hochegger an die Immofinanz weitergeleitet, damit diese Mitbewerber überbieten konnten? Alle bestreiten dies vehement.
Geldfluss
Aus dem Immofinanz-Imperium flossen für einen Tipp der beiden Grasser-Vertrauten jedenfalls später 9,9 Mio. Euro an eine Briefkastenfirma Hocheggers, der das Geld an Meischberger und u. a. auch an Grasser weiterverteilt haben soll. Auch dies bestreitet der Ex-Finanzminister.
Justizinsider glauben, dass es gegen Grasser wohl Indizien, aber keine „Smoking Gun“, also keinen klaren Beweis, gibt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.