Landtags-Beschluss
Tirol schafft Bettel- Verbot wieder ab
06.11.2013
Mit den Stimmen von Schwarz-Grün, Vorwärts Tirol und der Liste Fritz.
Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch eine Anpassung des Landespolizeigesetzes und damit die Abschaffung des Bettelverbots beschlossen. SPÖ und FPÖ stimmten gegen den von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne eingebrachten Antrag, Vorwärts Tirol und die Liste Fritz votierten dafür. In Tirol ist somit künftig Betteln in "ausschließlich stiller und passiver Form" erlaubt.
Betteln unter "aktiver Beihilfe von Kindern" weiterhin verboten
"Aggressives, aufdringliches Betteln" sowie gewerbsmäßige und organisierte Bettelei bleiben jedoch verboten, erklärte die zuständige Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP). Auch das Betteln unter der "aktiven Beihilfe von Kindern" sei nicht erlaubt, so Zoller-Frischauf. Die schwarz-grüne Koalition habe versucht, ein "Gesetz mit Hausverstand und Herz zu machen", meinte die Landesrätin.
ÖVP-Klubobmann, LAbg. Jakob Wolf räumte ein, dass die Standpunkte von ÖVP und Grünen in dieser Frage anfangs nicht deckungsgleich gewesen seien. Das "Heilige Land Tirol" hätte es aber "weit gebracht", wenn es die Gabe von Almosen an bedürftige Personen nicht zulassen würde. "Die heutige Botschaft des Landtags lautet: 'Arm sein ist kein Verbrechen'", erklärte sein koalitionäres Pendant, Grüne-Klubobmann, LAbg. Gebi Mair.
Die SPÖ begründete ihre Ablehnung der Gesetzesänderung unter anderem mit der verankerten Bestimmung, wonach durch Verordnung der Gemeinden auch das stille und passive Betteln an bestimmten öffentlichen Orten im Falle der Störung des örtlichen Gemeinschaftslebens untersagt werden kann. Auch die Klubobfrau der Liste Fritz, Andrea Haselwanter-Schneider sah darin ein Bettelverbot "durch die Hintertür", das vom Verfassungsgerichtshof beanstandet werden könnte.
"Bettellobby Tirol" übt scharfe Kritik
Scharfe Kritik an der nunmehr beschlossenen Regelung kam unterdessen von der "Bettellobby Tirol". Statt das generelle Verbot nach Jahrzehnten endlich ersatzlos abzuschaffen, werde Betteln weiterhin "in (un)bestimmter Weise" unter Strafe gestellt, kritisierten die Verantwortlichen in einer Aussendung. Die Bettellobby kündigte zudem eine Protestkundgebung in der Innsbrucker Innenstadt für den kommenden Samstag an.
Der nunmehrige Schritt musste nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2012 gesetzt werden. Damals hatte der VfGH das in Salzburg geltende, absolute Bettelverbot wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufgehoben.