Keine Neuauszählung

Tirol-Wahl: Behörde weist FPÖ-Antrag ab

21.03.2018

Freiheitliche hatten zahlenmäßige Ermittlung des Wahlergebnisses beantragt

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© APA/EXPA/JFK
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Die Tiroler Landeswahlbehörde hat am Mittwoch den von der FPÖ eingebrachten Antrag auf eine Überprüfung der "zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses" abgewiesen. Die Landeswahlbehörde gehe davon aus, dass das kundgemachte Ergebnis richtig ermittelt wurde. Das Vorbringen der FPÖ würde zudem die "Richtigkeit der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses nicht infrage stellen", hieß es.

"Übertragungsfehler oder eine falsche Aufsummierung von Teilergebnissen können ausgeschlossen werden", meinte der stellvertretende Landeswahlleiter Christian Ranacher in einer Aussendung. Außerdem seien die von den Freiheitlichen aufgeworfenen Fragen der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des VfGH nicht Gegenstand einer Überprüfung der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses, erläuterte Ranacher.

FPÖ akzeptiert Entscheidung

Die Freiheitlichen hatten den Antrag am Montag eingebracht, da ihnen bei der Landtagswahl am 25. Februar nur 31 Stimmen auf ein sechstes Mandat fehlten. In dem Antrag hieß es unter anderem, dass "wesentliche Faktoren auf die Notwendigkeit" der Überprüfung hindeuten. So seien mehrere Stimmzettel, die eindeutig den Wählerwillen für die Wahl der FPÖ wiedergaben, als ungültig gewertet worden. Ebenso hätten in zahlreichen Gemeinden der Bezirke Reutte und Landeck die Wahlkommissionen nur aus Mitgliedern der ÖVP bestanden. Zudem habe die Gültigkeit der Stimmen von der FPÖ nicht in allen Wahlsprengeln überprüft werden können, da man keine solch großen Mitgliederzahlen aufweisen könne, wie beispielsweise die ÖVP.

Die Tiroler FPÖ akzeptiert die Entscheidung der Landeswahlbehörde. "Wir werden keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten", sagte Landesparteichef Markus Abwerzger der APA. Möglich wäre eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewesen, so Abwerzger.


 

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