Morgen will die Regierung mit einem Paukenschlag ihr Transparenz-Paket präsentieren. Zwar haben sich Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) bereits auf die Grundzüge geeinigt. Aus Verhandlerkreisen ist zu hören, dass sich die Landesfürsten gegen eine bundesweite Regelung mittels Verfassungsgesetz einigen.
Während man bei SPÖ-Seite Niederösterreichs Erwin Pröll als Blockierer ausmacht, stehe laut ÖVP-Aussagen Wiens Michael Häupl auf der Bremse. Klar ist aber: im NÖ-Wahlkampf wird das neue Gesetz ohnehin noch nicht gelten: Es kommt erst ab Anfang 2013 – da hat beispielsweise die NÖ-VP ihre Wahlkampf-Finanzierung bereits im Kasten.
- Parteispenden: Trotzdem sind die Eckpunkte klar: ÖSTERREICH berichtete bereits darüber, dass Parteispenden künftig ab einer Höhe von 5.000 € offengelegt werden müssen.
- Wahlkampf-Limits: Wahlkämpfe sollen kostenmäßig beschränkt werden, als Limit (für eine Bundeswahl) wird eine Summe von fünf bis sieben Millionen Euro genannt. Die FPÖ lehnte ein Limit am Mittwoch aber ab. FP-Chef Heinz-Christan Strache stellt sogar eine „landesweite Kampagne für mehr direkte Demokratie“ vor: Ab 1. Mai werden 2.800 Plakate affichiert, 600.000 Folder verteilt und Aktionstage abgehalten.
- Strafzahlung – keine Haft: Bei Verstößen drohten zwar Strafzahlungen bis zur dreifachen Höhe der fraglichen Summe – strafrechtliche Konsequenzen für Parteimanager gibt es allerdings keine.
- Vorfeldorganisationen: Hier wird angeblich noch gestritten, ob beispielsweise die Volkshilfe oder die Arbeiter-Fischer ebenfalls erfasst werden sollen. Jedenfalls betroffen sollen Firmenbeteiligungen sein.
- Anfütterung: Wie ÖSTERREICH ebenfalls berichtete, gibt es auch strenge Strafen für Anfütterung. Politiker müssen sich künftig etwa Festspielkarten selbst kaufen.
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