In den Abendstunden einigte sich die Regierung am Montag auf das Transparenz-Paket. Der Ministerrat wird heute den Beschluss dazu fassen. Im Parlament muss noch mindestens eine Oppositionspartei zustimmen,
Die Koordinierungsgruppe der Regierung mit Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger, Finanzministerin Maria Fekter (beide ÖVP) und Staatssekretär Jose Ostermayer (SPÖ) pokerte bis zuletzt um die Parteienförderung. SPÖ und ÖVP einigten sich auf einen großzügigen Korridor: Die Länder können an ihre Parteien zwischen 10 und maximal 22 Euro pro Wahlberechtigtem ausschütten.
Mit dieser Regelung will man auch die Wiener SPÖ an Bord holen, die derzeit mit 23,04 Euro die höchste Parteienförderung bekommt. Wie ÖSTERREICH berichtete, würde Wien damit einen Euro verlieren. Auch Oberösterreich gehört zu den Verlierern.
Erreicht werden soll die neue Regelung durch die Einführung eines „doppelten Korridors“, denn eigentlich liegt die maximal zulässige Bandbreite für Förderungen bei Bund, Ländern und Gemeinden bei 5 bis 11 Euro je Stimmbürger. Wenn die Landesparteien aber auch Aufgaben auf Bezirks- und Gemeindeebene wahrnehmen, zählt die doppelte Sume.
Bundesparteien bekommen jetzt 5 Euro pro Kopf
Der Bund wird die Parteien künftig mit höchstens 5 Euro pro Kopf fördern. Bisher waren es 3,31 Euro. Da die Wahlkampfkostenrückerstattung aber wegfällt, wird sich an der Summe kaum etwas ändern.
Die weiteren Eckpunkte des Transparenzpakets:
- Alle Spenden über 5.000 Euro müssen ab 1. Juli offengelegt werden.
- Spendenverbote für Unternehmen ab 25 Prozent staatliche Anteile
- Begrenzung der Wahlkampfkosten auf 7 Millionen Euro pro Partei.
- Kontrolle durch den Rechnungshof.
- Strafen durch einen Transparenz-Senat. Bei einer rechtswidrig erlangten Spende muss bis zum Dreifachen der Summe gezahlt werden.