Nach Traiskirchen

Tschetschenen-Abschiebung unter Zwang

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Der Verfassungsgerichtshof hat eine andere Sicht als der Verwaltungsgerichtshof. Der VfGH erkennt keine Freiwilligkeit.

Die Anfang 2008 erfolgte "Abschiebung" tschetschenischer Asylwerber aus Kärnten in das Flüchtlingslager Traiskirchen in Niederösterreich ist rechtswidrig. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof in einem nun veröffentlichten Erkenntnis getroffen. Die Familie hatte beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten Beschwerde gegen das Vorgehen der Behörden eingereicht, welche im September 2008 abgewiesen wurde. Dieser UVS-Bescheid wurde nun vom VfGH aufgehoben.

"Verwaltungsbehördliche Befehlsgewalt"
Das UVS-Verfahren hatte ergeben, dass die Beschwerdeführer freiwillig in den Bus gestiegen seien, der sie nach Traiskirchen gebracht hat. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben. Laut VfGH spricht aber gegen die Annahme der Freiwilligkeit durch den UVS der Umstand, "dass die Behörde sowohl den Termin für die Verbringung der Beschwerdeführer festgelegt als auch die Sicherheitsorgane zur Assistenzleistung angefordert hat".

"Befolgungspflicht" angenommen
Dass die anwesenden Polizisten nicht an der Verbringung der Tschetschenen mitgewirkt hätten, ändere nichts "am Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt", zumal es sich bei den Betroffenen um Asylwerber handle, bei denen gerade durch die Anwesenheit uniformierter Sicherheitsorgane der Eindruck einer Befolgungspflicht ausgelöst werde, so die Begründung des VfGH. Der UVS muss die Verhandlung nun wiederholen.

Abgeschobene waren unschuldig
Die Abschiebung der tschetschenischen Asylwerber war auf Weisung des mittlerweile verstorbenen BZÖ-Landeshauptmannes Jörg Haider erfolgt, der damit auf Gewaltexzesse während der Silvesternacht 2008 reagiert hat. Haider hatte die Abschiebung damit begründet, dass zwei Familienmitglieder in eine Schlägerei in Villach verwickelt gewesen seien, was sich im Nachhinein jedoch als unwahr herausgestellt hatte.

VwGH gegen VfGH
Keine Freude mit dem VfGH-Spruch hat der jetzige orange Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler: Das Höchstgericht argumentiere "primär gegen Kärnten und gegen Haider", sagte er.

Erst am Freitag hatte Dörfler bekanntgegeben, dass dem Land Kärnten laut Verwaltungsgerichtshof keine verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorgeworfen werden könne.

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