Laut Verwaltungsgerichtshof kann dem Land Kärnten keine verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorgeworfen werden.
Einer der straffälligen Asylwerber, der im Juli 2008 vom verstorbenen BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider nach Traiskirchen in Niederösterreich überstellt worden war, ging mit seiner Beschwerde bis in die letzte Instanz. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun den Bescheid vom Unabhängigen Verwaltungssenat: Demnach ist dem Land Kärnten keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vorzuweisen. Das meldet die Kärntner Landesregierung.
"Vorbildhafte Asylpolitik in Kärnten"
"Dieses
Urteil des UVS bestätigt das richtige Vorgehen von Haider. Kärnten wird
diese Politik weiter konsequent fortsetzen. Wir werden es nicht zulassen,
dass Rechtsbrecher unser Rechtssystem missbrauchen", freut sich der
nunmehrige BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler über den Bescheid. Die
Bestätigung dieses Bescheides unterstreicht einmal mehr, dass die
vorbildhafte Asylpolitik von Kärnten auch bei den Höchstgerichten
Anerkennung findet.