SPÖ und ÖVP haben je 5, die FPÖ 3, die Grünen 2 und das BZÖ 1 Sitz.
Nach der Grundsatzeinigung der Parlamentsparteien auf einen Untersuchungsausschuss zu den jüngsten Korruptionsaffären im staatsnahen Bereich wird nun an den Details gefeilt. Es gilt den genauen Antrag zu formulieren sowie personelle Entscheidungen über den Ausschussvorsitz und den Verfahrensanwalt zu treffen. Klar ist schon die Aufteilung der 16 Sitze: SPÖ und ÖVP werden je fünf Mandatare entsenden, die FPÖ drei, die Grünen zwei und das BZÖ eine Person.
Grüne Gabriela Moser heiße Kandidatin für Vorsitz
Für den Vorsitz gilt die Grüne Gabriela Moser als Favoritin. Die FPÖ ist damit unzufrieden und hat Peter Fichtenbauer, der bereits einmal einen U-Ausschuss geleitet hat, in Stellung gebracht. Bei den Fraktionsführern gilt für die ÖVP Werner Amon als fix, die FPÖ hat sich auf Walter Rosenkranz festgelegt, bei den Grünen scheint Peter Pilz sicher, und beim BZÖ wird voraussichtlich Ewald Stadler Chef seiner selbst. Offen ist noch die Besetzung bei der SPÖ, hier kommt etwa Christine Lapp als Rechnungshof-Sprecherin in Frage.
Beschluss am 19. oder 20.Oktober
Beschlossen werden soll der U-Ausschuss in der nächsten Plenarwoche, also am 19. oder 20. Oktober. Bis dahin haben die Fraktionen Zeit, den genauen Antrag zu formulieren. Es wird der 19. U-Ausschuss in der Zweiten Republik sein.
Betrachtet werden die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog), der Verdacht von Geldflüssen seitens der Telekom zu ehemaligen Ministern, der Verdacht von Staatsbürgerschafts-Käufen, die ebenfalls unter Bestechungsverdacht stehende Vergabe des Blaulichtfunks, die Lockerung des Glücksspielmonopols sowie die Inseratenschaltungen von Ministerien und staatsnahen Unternehmen.