U-Ausschuss
Amon könnte im März ausgeliefert werden
15.03.2012
Auslieferungsanträge für Amon und Gartlehner im Parlament eingelangt.
Die Anträge zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Abgeordneten Werner Amon (V) und Kurt Gartlehner (S) sind am Donnerstag im Parlament eingelangt. Beide Mandatare sollen der Justiz ausgeliefert werden, weil diese gegen sie in der Telekom-Affäre ermitteln will. Es geht in beiden Fällen um Gelder, die über den Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger geflossen sind, denen aber möglicherweise keine Gegenleistung gegenüber steht - so lautet zumindest der Verdacht der Justiz. Für Amon und Gartlehner gilt die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung ihrer Immunität, die sie als Mandatare vor gerichtlicher Verfolgung schützt, entschiedet der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Dieser tagt in der Regel vor oder nach Plenarsitzungen, wie der Ausschussvorsitzende Wolfgang Großruck (V) der APA sagte. Die nächsten Plenartage finden am 28. und 29. März. Entscheidend für die Aufhebung der Immunität ist, ob der von der Justiz verfolgte Tatbestand im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten steht. Das dürfte bei Amon und Gartlehner nicht der Fall sein, wie Großruck andeutete.
Im Fall des früheren ÖAAB-Generalsekretärs Amon geht es um eine Zahlung von 10.000 Euro, die im Jahr 2007 über die Hochegger-Firma Valora für die ÖAAB-Zeitschrift "Freiheit" geflossen ist. In der Buchhaltung der Valora findet sich laut Auslieferungsantrag der Vermerk "Telekom". Das Geld soll für ein Inserat bzw. Werbebeiblatt geflossen sein, dieses findet sich in der betreffenden Ausgabe der ÖAAB-Zeitschrift allerdings nicht, wie die Behörden festhalten. Es sei daher fraglich, ob es überhaupt einen Gegenleistung gegeben habe.
Geldflüsse ohne ersichtliche Gegenleistung werden auch bei Gartlehner vermutet. Hier geht es um rund 100.000 Euro an eine Gartlehner zuzurechnende Firma in den Jahren 2007 und 2008 und weiteren 36.000 über eine andere Firma. In Hocheggers Buchhaltung findet sich in diesem Zusammenhang ebenfalls der Vermerk "Telekom". Gartlehner bestreitet, als SPÖ-Telekomsprecher für Hochegger in Sachen "Telekom" tätig gewesen zu sein, und will nur bei Windkraft-Projekten gearbeitet haben.
In beiden Fällen geht es um den Verdacht der Untreue bzw. Geldwäsche. In den Auslieferungsanträgen heißt es: Aus den bisherigen Erhebungen im Zusammenhang mit Geschäftsverbindungen zwischen der Telekom und Hochegger habe sich der Verdacht ergeben, dass teilweise "Geldflüsse" direkt "im Auftrag von Entscheidungsträgern" der Telekom über Hocheggers Valora "an diverse Personen geleitet wurden", "ohne dass die Telekom dafür eine Gegenleistung erhalten" habe.
Im Zusammenhang mit Amon wird im U-Ausschuss derzeit diskutiert, ob er als Beschuldigter in der Telekom-Causa in der Funktion des VP-Fraktionsführers überhaupt noch tragbar ist. Die ÖVP hält an Amon fest und geht davon aus, dass sich die Vorwürfe entkräften lassen. Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann erklärte heute im "Ö1-Mittagsjournal" jedenfalls, dass die Verfahrensordnung und die Geschäftsordnung des Nationalrats keine Bestimmungen enthalten, die Amon die Ausübung dieser Funktion untersagen würden. Diese Frage sei daher eine politische und persönliche Entscheidung.